Gesundheits- und Krankenpflege

Gehobener Dienst der Gesundheits-und Krankenpflege

Der gehobene Dienst für Gesundheits-und Krankenpflege umfasst den Bereich Allgemeine Gesundheits-und Krankenpflege und bietet den Berufsangehörigen die Möglichkeit, zielgruppenspezifische Spezialisierungen sowie Spezialisierungen für Lehr-und Führungsaufgaben zu erwerben.

Ausbildung:

Die Ausbildung in der diplomierten Gesundheits-und Krankenpflege erfolgt in einem FH-Bachelor-Studiengang.

Berufsbezeichnung:

Nach Abschluss der Ausbildung ist der/die Absolvent/in berechtigt, die Berufsbezeichnung  „Diplomierte/r Gesundheits-und Krankenpflegerin/er“ zu führen und nach diesem Berufsbild zu arbeiten.

Der akademische Titel lautet „ Bachelor of Science in Health Studies (BSc)“

Ausbildungsdauer:

Die Ausbildung dauert 6 Semester und umfasst 180 ETCS. (1ETCS entspricht 25 Stunden)

 Die Ausbildung wird als Vollzeitausbildung geführt.


Broschüre

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulreife Matura, Berufsreifeprüfung, gleichwertiges ausländisches Zeugnis)-oder
  • Studienberechtigungsprüfung-oder
  • einschlägige, berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen
  • Aufnahmeverfahren
  • Gesundheitliche Eignung
  • Nachweis der Vertrauenswürdigkeit 

Aufgabenbereich der Diplomierten Gesundheits-und Krankenpflege:

Eigenverantwortliche Pflege kranker und pflegebedürftiger Menschen. 

Ausbildungsstätten in Tirol

  • Gesundheits- und Krankenpflegeschule am A.ö. Bezirkskrankenhaus Kufstein und St. Johann i.T., 6330 Kufstein, Endach 27, Tel. (05372) 69 66-1401, E-Mail: pflegeschule@bkh-kufstein.at, Homepage: www.bkh-kufstein.at in Kooperation mit der FH Gesundheit, Standort Kufstein

  • Gesundheits- und Krankenpflegeschule am A.ö. Bezirkskrankenhaus Reutte, 6600 Ehenbichl/Reutte, Krankenhausstraße 34, Wohnheim, Tel. (05672) 650 33-205, E-Mail: gkps-reutte@eunet.at, Homepage: www.gkps-reutte.at , in Kooperation mit der FH Gesundheit, Standort Reutte

  • Gesundheits- und Krankenpflegeschule am A.ö. Bezirkskrankenhaus Schwaz, 6130 Schwaz, Dr.-Körner-Straße 2, Wohnheim, Tel. (05242) 600-1500, E-Mail: kps@kh-schwaz.at, Homepage: www.kh-schwaz.at   in Kooperation mit der FH Gesundheit, Standort Schwaz

  • Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe der Tirol Kliniken GmbH (AZW), 6020 Innsbruck, Innrain 98, Tel. +43 512 5322, E-Mail: info@azw.ac.at, Homepage: www.azw.ac.at in Kooperation mit der FH Gesundheit, Standort Innsbruck

  • Gesundheits- und Krankenpflegeschule am Allgemeinen öffentlichen Bezirkskrankenhaus Lienz, 9900 Lienz, Emanuel-von-Hibler-Straße 5, Tel. (04852) 606-227, E-Mail: bkhl.kps@osttirolnet.at, Homepage: www.kh-lienz.at, in Kooperation mit der FH Gesundundheit, Standort Lienz

  • Gesundheits- und Krankenpflegeschule am Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus „St. Vinzenz", 6511 Zams, Sanatoriumstraße 43, Wohnheim, Tel. (05442) 600-1238, E-Mail: office-gukps@krankenhaus-zams.at, Homepage: www.khzam, in Kooperation mit der FH Gesundheit, Standort Zams 

Kosten der Ausbildung:

Studiengebühr: 363,36 Euro pro Semester
ÖH Beitrag: 20,20 Euro pro Semester 

Förderungen: 

Mögliche Förderungen für den FH-Bachelorstudiengang „Gesundheits- und Krankenpflege“

  • Staatliche Studienbeihilfe des Bundes
    Die staatliche Studienbeihilfe gibt es bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen u.a. sozialer Bedürftigkeit.
    Für Personen, die vor Studienbeginn schon länger berufstätig waren und sich selbst erhalten haben, gibt es
    das SelbsterhalterInnenstipendium.

    Zuständige Stelle und nähere Informationen
    Stipendienstelle Innsbruck, Andreas-Hofer-Straße 46, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/57 33 70 www.stipendium.at

  • Stipendien für Studierende der Landesgedächtnisstiftung
    Für Studierende, die keine Studienbeihilfe vom Bund erhalten und eine soziale Bedürftigkeit nachweisen können.

    Zuständige Stelle und nähere Informationen
    Abteilung Kultur – Landesgedächtnisstiftung, Leopoldstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/508 3768
  • Bildungskarenz
    Für Berufstätige, die sich zum Zwecke einer Ausbildung (Studium) eine berufliche Auszeit nehmen möchten.

    Zuständige Stelle und nähere Informationen
    Regionale AMS Geschäftsstelle 
     
  • Unterstützungen für Studierende ÖH Innsbruck

    Zuständige Stelle und nähere Informationen
    ÖH Innsbruck, Josef-Hirn-Straße 7, 6020 Innsbruck, 0512/507-4900
    www.oeh.ac.at 
  • Förderdatenbank für Studierende
    Zuständige Stelle und nähere Informationen auf www.grants.at

Kinder- und Jugendlichenpflege

(Diese Ausbildung wird am AZW nur mehr als Sonderausbildung angeboten, welche das Diplom in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege voraussetzt.)

Berufsbezeichnung

Diplomierte Kinderkrankenschwester / Diplomierter Kinderkrankenpfleger

Aufgabenbereich

Pflege und Betreuung gesunder Neugeborener und Säuglinge sowie kranker Kinder und Jugendlicher.

Ausbildungsstätte Tirol

AZW der Tilak, Gesundheits- und Krankenpflegeschulen,
6020 Innsbruck, Innrain 98, Tel. 050 8648-2231, E-Mail: barbara.bratusek@fhg-tirol.ac.at

Finanzielles

Die Ausbildung ist kostenlos. Allerdings fällt am Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe (AZW) eine Einschreibgebühr in Höhe von € 40,-- an. Die Auszubildenden erhalten ein monatliches Taschengeld.

Förderstellen (betreffend Ausbildung Kinder- und Jugendlichenpflege)

Nachstehende Stellen informieren Sie über mögliche Beihilfen und deren Fördervoraussetzungen:

  • Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Arbeit, SG Arbeitsmarktförderung, Heiliggeiststr. 7-9, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/508-3557, Homepage

  • Landarbeiterkammer Tirol (für Mitglieder der LAK), Förderungsreferat, Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 059292-3003, E-Mail: , Homepage

Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege


(Diese Ausbildung wird am AZW nur mehr als Sonderausbildung angeboten, welche das Diplom in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege voraussetzt.)

Berufsbezeichnung

Diplomierte psychiatrische Gesundheits- und Krankenschwester /Diplomierter psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpfleger

Aufgabenbereich

Pflege und Betreuung von Menschen aller Altersstufen mit psychischen Störungen und neurologischen Erkrankungen

Ausbildungsstätten in Tirol

  • AZW der Tilak, Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, 6060 Hall i.T., Eduard-Wallnöfer-Zentrum 1, Tel. 050 8648-3104, Homepage

  • Gesundheits- und Krankenpflegeschule am A.ö. Bezirkskrankenhaus Kufstein, 6330 Kufstein, Endach 27, Tel. (05372) 69 66-1401, Homepage

Finanzielles

Die Ausbildung ist kostenlos. Allerdings fällt am Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe (AZW) eine Einschreibgebühr in Höhe von € 40,-- an. Die Auszubildenden erhalten ein monatliches Taschengeld.

Förderstellen (betreffend Ausbildung Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege)

Nachstehende Stellen informieren Sie über mögliche Beihilfen und deren Fördervoraussetzungen:

  • Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol (für AK-Mitglieder), Bildungspolitische Abteilung, Maximilianstraße 7, 6010 Innsbruck, Tel.: 0800/225522-1515, bildung@ak-tirol.com; Homepage

  • Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Arbeit, SG Arbeitsmarktförderung, Heiliggeiststr. 7-9, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/508-3557, Homepage

  • Tiroler Arbeitsmarktförderungsgesellschaft mbH -Pflegestiftung Tirol (für arbeitslose und arbeitsuchende Personen), Wilhelm-Greil-Straße 15 (Stöcklgebäude), 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/562 791, Homepage

  • Landarbeiterkammer Tirol (für Mitglieder der LAK), Förderungsreferat, Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 059292-3003

Kontakt

Kontakt

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe 

0800/22 55 22 - 1645

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

E-Mail:

gup@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.

Das könnte Sie auch interessieren

Pflegerin hält die Hand einer alten Pensionistin.

Gesundheits- und Krankenpflege

Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege

Sandwich-Position des mittleren Managements

Pflegeassistenzberufe

Die Ausbildungen in den beiden Pflegeassistenzberufen sind durch das Gesundheits-und Krankenpflegegesetz geregelt.

Ein Baby kurz nach der Geburt - Der Stolz jeder Mutter

Geburtshilfe

Geregelt durch das Hebammengesetz