pflegende Angehörige
© Robert Kneschke/Fotolia
10.05.2023

Angehörigenbonus für Pflege daheim wird ab 1. Juli in 2 Varianten ausbezahlt

Mit dem neuen Angehörigenbonus wird der Zunahme an demenziellen Erkrankungen und der Pflege in der häuslichen Umgebung Rechnung getragen. Er wurde mit 1. Jänner 2023 eingeführt und wird ab 1. Juli 2023 für pflegende Angehörige ausbezahlt.

Noch immer werden ca. 80 % der zu pflegenden Personen von Angehörigen daheim betreut. Deshalb ist es der AK Tirol ein großes Anliegen, Verbesserungen für die pflegenden Angehörigen zu erreichen.

Umso erfreulicher ist es, dass mit 1. Jänner 2023 ein Angehörigenbonus eingeführt wurde, der ab 1. Juli 2023 für pflegende Angehörige ausbezahlt wird. Berücksichtigt werden dabei die Zunahme an demenziellen Erkrankungen und die Pflege in der häuslichen Umgebung (Dieser Bonus ist unabhängig vom erhöhten Erschwerniszuschlag.).

Zwei Varianten sind möglich:

1. Selbst- bzw. Weiterversicherung. Personen, die einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 in häuslicher Umgebung pflegen, haben im Jahr 2023 Anspruch auf 750 Euro – und ab 2024 auf 1.500 Euro Angehörigenbonus, wenn sie sich aufgrund der Pflege in der Pensionsversicherung selbst- bzw. weiterversichert haben. Liegen die Anspruchsvoraussetzungen vor, wird der Angehörigenbonus von Amts wegen frühestens ab 1. Juli 2023 durch die für die Selbst- bzw. Weiterversicherung zuständige Pensionsversicherungsanstalt in monatlichen Teilbeträgen ausbezahlt.

2. Einkommen. Der Bonus gebührt auch dann, wenn das monatliche Netto-Jahresdurchschnittseinkommen des pflegenden Angehörigen 1.500 Euro nicht übersteigt und die überwiegende Pflege des nahen Angehörigen, der zumindest Pflegegeld der Stufe 4 bezieht, seit mindestens einem Jahr im gemeinsamen Haushalt erfolgte. Für 2023 werden 750 Euro, 2024 dann 1.500 Euro ausbezahlt. Der Angehörigenbonus dieser Variante wird auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen an die anspruchsberechtigte Person ausbezahlt. Für 2025 ist eine Anpassung an die Teuerung vorgesehen.

Die AK Sozialrechtsexpert:innen helfen und beraten unter 0800/22 55 22 - 1616.

Newsletter

Mehr Infos gefällig?

Abonnieren Sie unseren AK Tirol Newsletter!

Downloads

Kontakt

Kontakt

Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 -1414

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr

E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.  

Das könnte Sie auch interessieren

Pflege

Pflegegeld: Höherer Erschwerniszuschlag

Mit 1. Jänner 2023 wurde der Erschwerniszuschlag für Betroffene bei belastenden Pflegesituationen von 25 auf 45 Stunden erhöht.