Pflegegeld: Höherer Erschwerniszuschlag
Mit 1. Jänner 2023 wurde der Erschwerniszuschlag für Betroffene bei belastenden Pflegesituationen von 25 auf 45 Stunden erhöht.
Mit dem neuen Angehörigenbonus wird der Zunahme an demenziellen Erkrankungen und der Pflege in der häuslichen Umgebung Rechnung getragen. Er wurde mit 1. Jänner 2023 eingeführt und wird ab 1. Juli 2023 für pflegende Angehörige ausbezahlt.
Noch immer werden ca. 80 % der zu pflegenden Personen von Angehörigen daheim betreut. Deshalb ist es der AK Tirol ein großes Anliegen, Verbesserungen für die pflegenden Angehörigen zu erreichen.
Umso erfreulicher ist es, dass mit 1. Jänner 2023 ein Angehörigenbonus eingeführt wurde, der ab 1. Juli 2023 für pflegende Angehörige ausbezahlt wird. Berücksichtigt werden dabei die Zunahme an demenziellen Erkrankungen und die Pflege in der häuslichen Umgebung (Dieser Bonus ist unabhängig vom erhöhten Erschwerniszuschlag.).
1. Selbst- bzw. Weiterversicherung. Personen, die einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 in häuslicher Umgebung pflegen, haben im Jahr 2023 Anspruch auf 750 Euro – und ab 2024 auf 1.500 Euro Angehörigenbonus, wenn sie sich aufgrund der Pflege in der Pensionsversicherung selbst- bzw. weiterversichert haben. Liegen die Anspruchsvoraussetzungen vor, wird der Angehörigenbonus von Amts wegen frühestens ab 1. Juli 2023 durch die für die Selbst- bzw. Weiterversicherung zuständige Pensionsversicherungsanstalt in monatlichen Teilbeträgen ausbezahlt.
2. Einkommen. Der Bonus gebührt auch dann, wenn das monatliche Netto-Jahresdurchschnittseinkommen des pflegenden Angehörigen 1.500 Euro nicht übersteigt und die überwiegende Pflege des nahen Angehörigen, der zumindest Pflegegeld der Stufe 4 bezieht, seit mindestens einem Jahr im gemeinsamen Haushalt erfolgte. Für 2023 werden 750 Euro, 2024 dann 1.500 Euro ausbezahlt. Der Angehörigenbonus dieser Variante wird auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen an die anspruchsberechtigte Person ausbezahlt. Für 2025 ist eine Anpassung an die Teuerung vorgesehen.
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