„Nein“ sagen, ohne den Job zu riskieren

Bei einem „Nein“ zu dem:der Chef:in geht es oft um Überstunden. Wichtig: Für die Arbeitszeit gelten Höchstgrenzen. In der Regel sind höchstens 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich erlaubt. Im Durchschnitt von 17 Wochen dürfen es grundsätzlich nicht mehr als 48 Stunden pro Woche sein.

Fragen Sie im Zweifel vorher bei der AK nach.

Bei Überstunden dürfen Sie auch Nein sagen, wenn Ihre persönlichen Gründe schwerer wiegen als das Interesse der Firma – zum Beispiel, wenn Sie kleine Kinder betreuen müssen.

Mehr dazu, wann Sie Überstunden ablehnen dürfen, finden Sie hier. 

Urlaub oder Zeitausgleich gegen Ihren Willen?

Die Firma kann Ihnen Urlaub oder Zeitausgleich nicht einfach vorschreiben. Dafür braucht es Ihre Zustimmung.

Besteht Ihr:Ihre Chef:in trotzdem darauf, erklären Sie schriftlich, dass Sie arbeitsbereit sind.

Dann darf Ihnen weder Urlaub noch Zeitausgleich abgezogen werden – auch wenn Sie auf „Zwangsurlaub“ geschickt werden.

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Aufgaben, die nicht im Arbeitsvertrag stehen

Sie dürfen auch zu Tätigkeiten Nein sagen, zu denen Sie laut Arbeitsvertrag nicht verpflichtet sind.

Beispiel: Sie sind als Telefonist angestellt, sollen aber plötzlich Reinigungsarbeiten übernehmen.

Aber Vorsicht: Haben Sie solche zusätzlichen Aufgaben schon längere Zeit erledigt, müssen Sie diese im Zweifel weiterhin übernehmen. Dann kann Ihr „Nein“ zu spät kommen.

Auch viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die es dem:der Arbeitgeber:in erlauben, Ihnen neue Aufgaben zuzuweisen.

Ein unberechtigtes „Nein“ kann als Arbeitsverweigerung gewertet werden und im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Entlassung führen.

Fragen Sie deshalb im Zweifel vorher bei Ihrer AK nach.

Tipp: Ein Nein gut begründen

  • Ein gut formuliertes „Nein“ wird oft leichter akzeptiert.
  • Verschaffen Sie sich zuerst etwas Zeit: „Ich fühle mich im Moment überrumpelt. Geben Sie mir bitte zehn Minuten.“
  • Auch Verständnis für die Situation kann helfen: „Es tut mir leid, dass Sie in Zeitstress sind. Dennoch kann ich heute nicht aushelfen, weil …“

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Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
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Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
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E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.  

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