Privatsphäre am Arbeitsplatz
Kinderwunsch, Krankheiten, Vorstrafen: Was muss ich dem Chef über mich preisgeben? Welche Fragen sind verboten? Darf er mich überwachen?
Bei einem „Nein“ zum Chef geht es oft um Überstunden. Dazu sollten Sie wissen: Es gibt Höchstgrenzen für die Arbeitszeit. Diese liegen normalerweise bei 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich. Im Durchschnitt von 17 Wochen dürfen Sie in der Regel aber nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten.
Fragen Sie im Zweifel vorher bei der AK nach. Sie dürfen bei einem hohen Ausmaß an Überstunden auch Nein sagen, wenn Ihre Gründe für das Nein schwerer wiegen als das Interesse der Firma, etwa wenn Sie kleine Kinder betreuen müssen.
Nähere Informationen, wann Sie die Leistung von Überstunden ablehnen dürfen, finden Sie hier.
Wenn die Firma Ihnen Urlaub oder Zeitausgleich einfach vorschreiben will, geht das nicht ohne Ihre Zustimmung. Sollte Ihr Chef trotzdem darauf bestehen, erklären Sie sich schriftlich arbeitsbereit. Dann darf Ihnen kein Urlaub oder Zeitausgleich abgezogen werden, auch wenn Sie auf „Zwangsurlaub“ geschickt werden.
Sie dürfen auch „Nein“ sagen zu Tätigkeiten, zu denen Sie laut Arbeitsvertrag nicht verpflichtet sind, etwa wenn Sie als Telefonistin angestellt sind, aber vom Chef zum Einkaufen geschickt werden. Aber Vorsicht: Wenn Sie für Ihren Chef schon längere Zeit neue Aufgaben erledigt haben, zu denen Sie ursprünglich nicht verpflichtet waren, müssen Sie das im Zweifel weiterhin tun. Dann kommt Ihr „Nein“ zu spät.
Und: Viele Verträge enthalten Klauseln, die Ihrem Arbeitgeber die Zuweisung neuer Aufgaben durchaus erlauben. Ein unberechtigtes „Nein“ kann als Arbeitsverweigerung gewertet werden und eine fristlose Entlassung zur Folge haben. Fragen Sie daher vorher bei Ihrer AK nach.
Tipp
Ein Nein sollte gut begründet sein
Gut formuliert wird ein „Nein“ leichter akzeptiert: Verschaffen Sie sich
Zeit, eine gute Begründung zu formulieren, etwa so: „Ich fühle mich im
Moment überrumpelt. Geben Sie mir bitte zehn Minuten.“
Einfühlungsvermögen entschärft manche Situation – und manches Nein. „Es
tut mir leid, dass Sie in Zeitstress sind. Dennoch kann ich heute nicht
aushelfen, weil ...“
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 -1414
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr
E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.
© 2024 AK Tirol | Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck | 0800 22 55 22