Privatsphäre am Arbeitsplatz
Kinderwunsch, Krankheiten, Vorstrafen: Was muss ich dem Chef über mich preisgeben? Welche Fragen sind verboten? Darf er mich überwachen?
Bei einem „Nein“ zu dem:der Chef:in geht es oft um Überstunden. Wichtig: Für die Arbeitszeit gelten Höchstgrenzen. In der Regel sind höchstens 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich erlaubt. Im Durchschnitt von 17 Wochen dürfen es grundsätzlich nicht mehr als 48 Stunden pro Woche sein.
Fragen Sie im Zweifel vorher bei der AK nach.
Bei Überstunden dürfen Sie auch Nein sagen, wenn Ihre persönlichen Gründe schwerer wiegen als das Interesse der Firma – zum Beispiel, wenn Sie kleine Kinder betreuen müssen.
Mehr dazu, wann Sie Überstunden ablehnen dürfen, finden Sie hier.
Die Firma kann Ihnen Urlaub oder Zeitausgleich nicht einfach vorschreiben. Dafür braucht es Ihre Zustimmung.
Besteht Ihr:Ihre Chef:in trotzdem darauf, erklären Sie schriftlich, dass Sie arbeitsbereit sind.
Dann darf Ihnen weder Urlaub noch Zeitausgleich abgezogen werden – auch wenn Sie auf „Zwangsurlaub“ geschickt werden.
Sie dürfen auch zu Tätigkeiten Nein sagen, zu denen Sie laut Arbeitsvertrag nicht verpflichtet sind.
Beispiel: Sie sind als Telefonist angestellt, sollen aber plötzlich Reinigungsarbeiten übernehmen.
Aber Vorsicht: Haben Sie solche zusätzlichen Aufgaben schon längere Zeit erledigt, müssen Sie diese im Zweifel weiterhin übernehmen. Dann kann Ihr „Nein“ zu spät kommen.
Auch viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die es dem:der Arbeitgeber:in erlauben, Ihnen neue Aufgaben zuzuweisen.
Ein unberechtigtes „Nein“ kann als Arbeitsverweigerung gewertet werden und im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Entlassung führen.
Fragen Sie deshalb im Zweifel vorher bei Ihrer AK nach.
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
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