Gesundheits- und Krankenpflege
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
Pflegeassistenzberufe sind:
Die Ausbildungen in den beiden Pflegeassistenzberufen sind durch das Gesundheits-und Krankenpflegegesetz geregelt.
Die Pflegeassistenzausbildung erfolgt in Schulen für Gesundheits-und Krankenpflege oder in Lehrgängen und umfasst theoretische und praktische Ausbildungen im Ausmaß von insgesamt 1600 Stunden.
Berufsbezeichnung:
Pflegassistentin/Pflegeassistent
Aufgabenbereich:
Die Tätigkeit umfasst die Durchführung aller pflegerischen Maßnahmen und die Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie nach Anordnung und unter von Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits-und Krankenpflege oder Ärzten.
Ausbildungsdauer
Die Pflegeassistenz Vollzeitausbildung dauert ca. 1 Jahr (13 Monate), die berufsbegleitende Ausbildung ungefähr 2 Jahre (20 Monate).
Ausbildungsvoraussetzungen
Ausbildungsstätten
Förderungen
Die Ausbildung in der Pflegefachassistenz dauert bei Vollzeitausbildung zwei Jahre und umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung in der Dauer von insgesamt 3200 Stunden.
Berufsbezeichnung
Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent
Aufgabenbereich
Die eigenverantwortliche Durchführung der Ihnen von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits-und Krankenpflege oder Ärzten übertragenen pflegerischen Tätigkeiten oder Tätigkeiten bei Diagnostik und Therapie.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung in der Pflegefachassistenz dauert bei Vollzeitausbildung zwei Jahre.
Ausbildungsvoraussetzungen
Ausbildungsstätten
Förderungen
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1645
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
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