Wochen­geld für Arbeits­lose

Das Wochengeld ist eine Einkommensersatzleistung aus der Krank­en­ver­sich­er­ung, die erwerbstätige Frauen während des Be­schäftig­ungs­ver­bot­es 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt finanziell absichern soll.

Hat die Fachärztin:der Facharzt, die Arbeitsinspektionsärztin:der Arbeitsinspektionsarzt, die Amtsärztin:der Amtsarzt vor Beginn der 8-wöchigen Schutzfrist ein Beschäftigungsverbot verhängt, wird das Wochengeld auch für die Dauer dieses Beschäftigungsverbots gezahlt.

Auch arbeitslose schwangere Frauen bekommen unter bestimmten Vor­aus­setz­ung­en Wochengeld:

Wochengeld nach Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe

  • Durch eine Ausnahmebestimmung kann in bestimmten Fällen auch Anspruch auf Wochengeld bestehen, wenn bei Schwangerschaftsbeginn ein Bezug aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) vorliegt.

  • Das Wochengeld ist grundsätzlich um 80% höher als das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe, wenn am Tag des Beginns der Schutzfrist (= in der Regel 8 Wochen vor der Geburt) ein Leistungsbezug vorliegt.   

An­spruch auf Not­stands­hilfe

Anspruch auf Notstandshilfe besteht, wenn die maximale Dauer des Arbeits­los­en­geld­es ausgeschöpft ist und die Notstandshilfe beim AMS beantragt wurde. 

Hinweis

Das Wochengeld ist bei der zuständigen Krankenversicherung (z.B.: ÖGK) zu beantragen. Die Krankenversicherung prüft und beurteilt, ob Sie Anspruch darauf haben.


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