Wochen­geld für Arbeits­lose

Auch wenn Sie arbeitslos sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Wochengeld erhalten.

Das Wochengeld ist eine Leistung der Krankenversicherung. Es sichert Ihr Einkommen während des Beschäftigungsverbots – in der Regel 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.

Wird bereits vor Beginn der Schutzfrist ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, erhalten Sie das Wochengeld schon ab diesem Zeitpunkt. Das Beschäftigungsverbot kann von einer Fachärztin bzw. einem Facharzt, einer Arbeitsinspektionsärztin bzw. einem Arbeitsinspektionsarzt oder einer Amtsärztin bzw. einem Amtsarzt festgestellt werden.

Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen

Beziehen Sie zu Beginn der Schutzfrist – in der Regel 8 Wochen vor der Geburt – Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Wochengeld.

Das Wochengeld ist grundsätzlich um 80 Prozent höher als das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe.

Notstandshilfe beantragen

Notstandshilfe können Sie beantragen, wenn Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgeschöpft ist und Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Hinweis

Beantragen Sie das Wochengeld bei Ihrer Krankenversicherung (z. B. ÖGK). Ihre Krankenversicherung prüft, ob Sie die Voraussetzungen für den Bezug erfüllen.
 

Newsletter

Mehr Infos gefällig?

Abonnieren Sie unseren AK Tirol Newsletter!

Kontakt

Kontakt

Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 -1414

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr

E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.  

Das könnte Sie auch interessieren

Unsere Pensionen

Pensionsvorschuss

Mit dem Pensionsvorschuss sind Sie finanziell abgesichert, während Sie einen Pensionsantrag stellen. Welche Voraussetzungen müssen Sie dafür erfüllen?

Mann sucht die passande Krawatte

Jobsuche im Ausland

Sie wollen sich auch in anderen Staaten nach Arbeit umschauen? So können Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld für bis zu 3 Monate „mitnehmen“.

Füsse hängen von der Palme am Strand

Arbeitslos & Urlaub

Arbeitslose können auf Urlaub fahren, bekommen aber im Ausland keine Leistungen vom AMS. Worauf Sie vor und nach einer Reise achten sollten.