Wiedereinstieg nach längerer Krankheit
Nach längerer Krankheit wieder schrittweise an den Arbeitsplatz zurückkehren: Das geht mit der Wiedereingliederungsteilzeit.
Ihr Kreuz tut ständig weh, Sie haben Kreislaufbeschwerden oder müssen nach schwerer Krankheit fit werden: Dann können Sie über Ihre Ärztin oder Ihren Arzt eine Kur beantragen.
Einen Kuraufenthalt können alle sozialversicherten Personen beantragen. Es sind unterschiedliche Sozialversicherungsträger (Kranken- oder Pensionsversicherung) zuständig. Voraussetzung ist eine bestimmte Versicherungszugehörigkeit. Für Erwerbstätige und Bezieher:innen einer befristeten Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension ist die jeweilige Pensionsversicherung zuständig. Für mitversicherte Angehörige und Bezieher:innen einer Alterspension ist der jeweilige Krankenversicherungsträger als Kostenträger zuständig.
Der Kuraufenthalt wird von der Sozialversicherung dann finanziert, wenn der Versicherungsträger diesen für notwendig hält. Ab einem bestimmten Einkommen müssen Sie einen Selbstbehalt zahlen. Eine Befreiung haben Personen mit einem geringen monatlichen Einkommen (maximal EUR 1.273,99 - Wert 2025)
Bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen, kann ein Kuraufenthalt innerhalb von fünf Jahren zweimal beantragt werden.
Eine bewilligte Kur gilt als Krankenstand. Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin kann Ihnen die Kur daher nicht verweigern. Sie haben während der Kur Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin oder (wenn Sie Ihren Anspruch ausgeschöpft haben) auf Krankengeld von der Krankenkasse.
Die Kur ist eine freiwillige Leistung der Pensionsversicherung. Sie haben also keinen Rechtsanspruch darauf. Und: Sie werden immer einer ganz bestimmten Kuranstalt "zugewiesen".
Sie müssen für die Kur einen Selbstbehalt zahlen. Wie hoch dieser im Jahr 2024 ist, hängt davon ab, wie viel Sie pro Monat verdienen:
Monatsgehalt (brutto) | Selbstbehalt pro Tag |
---|---|
über 1.273,99 bis 1.855,37 | 10,31 Euro |
über 1.855,37bis 2.436,76 Euro | 17,67 Euro |
über 2.436,76 Euro | 25,04 Euro |
Keinen Selbstbehalt zahlen müssen Menschen, die im Jahr 2025 ein monatliches Bruttogehalt von bis zu 1.273,99 Euro haben.
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
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