Kuraufenthalt

Ihr Kreuz tut ständig weh, Sie haben Kreislaufbeschwerden oder müssen nach schwerer Krankheit fit werden: Dann können Sie über Ihre Ärztin oder Ihren Arzt eine Kur beantragen.

Die Kurkosten übernimmt Ihre Pensionsversicherung, sofern sie die Kur für notwendig hält. Ab einem bestimmten Einkommen müssen Sie einen Selbstbehalt zahlen.

Kur gilt als Krankenstand

Eine bewilligte Kur gilt als Krankenstand. Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin kann Ihnen die Kur daher nicht verweigern. Sie haben während der Kur Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin oder (wenn Sie Ihren Anspruch ausgeschöpft haben) auf Krankengeld von der Krankenkasse.

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Tipp

Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin rechtzeitig über den voraussichtlichen Kur-Termin, damit er planen kann. Wenn Sie ihn allzu spät informieren, kann das zu einer berechtigten Entlassung führen.


Kein Rechtsanspruch auf eine Kur

Die Kur ist eine freiwillige Leistung der Pensionsversicherung. Sie haben also keinen Rechtsanspruch darauf. Und: Sie werden immer einer ganz bestimmten Kuranstalt "zugewiesen".

Achtung!

Öfter als zweimal in 5 Jahren wird Ihnen keine Kur bewilligt, außer Ihr Gesundheitszustand hat sich weiter verschlechtert.


Selbstbehalt

Sie müssen für die Kur einen Selbstbehalt zahlen. Wie hoch dieser im Jahr 2024 ist, hängt davon ab, wie viel Sie pro Monat verdienen:

Monatsgehalt (brutto) Selbstbehalt pro Tag
über 1.217,96 bis 1.799,34 9,70 Euro
über 1.799,34 bis 2.380,73 Euro 16,62 Euro
über 2.380,73 Euro 23,56 Euro

Befreiung vom Selbstbehalt

Keinen Selbstbehalt zahlen müssen Menschen, die im Jahr 2024 ein monatliches Bruttogehalt von bis zu 1.217,96 Euro haben.

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Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 -1414

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr

E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.  

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