Sperre des Arbeitslosengeldes
Nicht jeder bekommt ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit auch gleich Arbeitslosengeld. Warum das so ist und wann Sie Nachsicht erwarten können.
Um Arbeitslosengeld zu bekommen, muss man gesund genug sein, um arbeiten zu können. Wenn das AMS Zweifel an Ihrer Arbeitsfähigkeit hat, werden Sie zu Ihrem Pensionsversicherungsträger geschickt. Bei einer ärztlichen Untersuchung wird Ihre Erwerbsfähigkeit geprüft. Das AMS muss Sie über die Zweifel an Ihrer Arbeitsfähigkeit informieren.
Wird eine (eingeschränkte) Arbeitsfähigkeit festgestellt, ist das AMS an das Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) längstens ein Jahr gebunden und muss bei der Vermittlung eines Arbeitsplatzes Ihren Gesundheitszustand berücksichtigen.
Ein Beispiel:
Herr Meier kann aufgrund von Rückenproblemen nichts Schweres heben oder tragen. Das AMS darf ihn daher nicht an Arbeitsplätze vermitteln, wo genau diese Art von Belastung an der Tagesordnung steht.
Wird durch das Gutachten der PVA das „Fehlen jeglicher Arbeitsfähigkeit“ festgestellt, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Das AMS muss Sie über das Ergebnis der Untersuchung und Ihre Möglichkeiten informieren.
Tipp
Sie sollten einen Antrag auf Pension stellen, denn nur dann können Sie vom AMS einen Pensionsvorschuss erhalten.
Das von der PVA erstellte Gutachten über die Arbeitsfähigkeit wird für die folgenden sechs Monate auch für die Beurteilung eines Pensionsantrages herangezogen. Stellen Sie den Pensionsantrag sechs Monate nach der Untersuchung, müssen Sie sich erneut untersuchen lassen.
Das AMS kann auch arbeitsmedizinisch überprüfen lassen, ob die gesundheitlichen Probleme von Arbeitssuchenden so groß sind, dass manche Tätigkeiten einfach nicht zumutbar sind.
Achtung!
Wenn Sie den Untersuchungstermin grundlos verweigern, wird das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe eingestellt und erst dann wieder angewiesen, wenn Sie sich untersuchen lassen.
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 -1414
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr
E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.
© 2024 AK Tirol | Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck | 0800 22 55 22