Fürs Homeoffice gelten nun klare Regeln
Hier gibts wichtige Infos und Antworten auf die häufigsten Fragen, zusammengestellt von den Arbeitsrechtsexpertinnen und Experten der AK Tirol.
Der Dienstleistungsscheck ist ein Zahlungsmittel und dient zur Entlohnung für befristete Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten.
Die Entlohnung darf nicht über 710,19 Euro (Stand 2024) liegen.
Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können haushaltstypische Arbeiten in Privathaushalten entlohnt werden, wie:
Wichtig!
Der Dienstleistungsscheck ist für kurze, befristete Arbeitsverhältnisse (für längstens 1 Monat) vorgesehen. Das Arbeitsverhältnis kann wiederholt mit denselben Personen abgeschlossen werden. Pro Beschäftigungstag ist ein Dienstleistungsscheck auszustellen.
Tätigkeiten, die eine Ausbildung erfordern, etwa in der Alten- oder Krankenpflege, Arbeiten in sogenannter Mischverwendung, also sowohl im Haushalt als auch im Unternehmen der selben Person und „Dreiecksverhältnisse“:
Die Arbeitskraft ist Beschäftigte eines Dritten, der mit dem Privathaushalt, in dem sie tätig ist, einen Vertrag schließt, wobei zwischen der Arbeitskraft und diesem Haushalt keine Rechtsbeziehung besteht. Als Dritte kommen etwa Reinigungsfirmen oder Vereine in Betracht, die FamilienhelferInnen beschäftigen.
Der Arbeitgeber muss eine natürliche Person sein. Es werden ausschließlich Tätigkeiten in Privathaushalten erfasst.
Mit dem DLS dürfen entlohnt werden: Österreichische StaatsbürgerInnen und Staatsangehörige der übrigen EU-Staaten, Staatsangehörige von Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz sowie Personen mit einem Niederlassungsnachweis, einem Befreiungsschein oder einer Arbeitserlaubnis für ein bestimmtes Bundesland.
Auch Asylwerberinnen und Asylwerber, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, können bewilligungsfrei haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten (z.B. Gartenarbeiten, Kinderbetreuung etc.) mit einer Entlohnung über den Dienstleistungsscheck übernehmen. Die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen.
Mit dem Dienstleistungsscheck ist die Arbeitskraft mit dem ersten Beschäftigungstag unfallversichert und hat auch bei geringfügigen Einkünften die Möglichkeit zu einer freiwilligen Kranken- und Pensionsversicherung.
Die DLS sind in beliebiger Höhe zwischen 1 und 100 Euro erhältlich. Für KäuferInnen kommt dazu ein Zuschlag von 2 % für die Unfallversicherung und den Verwaltungsaufwand. Kauft der Arbeitgeber einen DLS im Wert von 10 Euro so zahlt er 10,20 Euro.
Der Wert des DLS ist nicht automatisch der für eine Arbeitsstunde zu zahlende Lohn. Der Lohn der Arbeitskraft ist frei zu vereinbaren. Als Untergrenze gilt jedoch ein Stundenlohn (inklusive anteiliger Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen), der mindestens den vorgeschriebenen Mindeststundenlöhnen für Hausgehilfen im jeweiligen Bundesland entspricht.
Tipp
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.dienstleistungsscheck-online.at oder am Servicetelefon 0810 555 666.
Der DLS ist in Trafiken und bei der Post erhältlich. Außerdem bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), über das Kompetenzzentrum Dienstleistungsscheck (CC-DLS), und online unter: www.dienstleistungsscheck-online.at.
Beim ersten Mal müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Beiblatt ausfüllen, das gemeinsam mit den DLS bei der VAEB bzw. der Gebietskrankenkasse abzugeben (persönlich oder per Post) oder via DLS-Online auszufüllen und weiterzuleiten ist.
Am Dienstleistungsscheck werden vom Arbeitgeber Sozialversicherungsnummer und Name des Arbeitgebers und der Arbeitskraft sowie der Tag der Beschäftigung eingetragen. Die Schecks müssen unmittelbar nach Erledigung der vereinbarten Arbeiten übergeben werden. Sie sind nur gültig, wenn sie mit Namen und Sozialversicherungsnummern von ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn vollständig ausgefüllt sind.
Spätestens bis Ende des Folgemonats müssen die Dienstleistungsschecks persönlich oder am Postweg oder via DLS-Online bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau in 8010 Graz einreicht werden. Zusätzlich können sich auch bei den Gebietskrankenkassen abgegeben werden.
Die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau überweist umgehend die Summe der eingereichten Dienstleistungsschecks auf ein Girokonto oder - soweit kein Konto vorhanden ist - mittels Postanweisung.
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
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