Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung ist ein Angriff auf die Menschenwürde und gesetzlich verboten. Trotzdem kommt sie vor. So können sich Betroffene wehren.
Vor allem Beschäftigte, die beruflich viel mit Menschen zu tun haben, etwa im Tourismus, im öffentlichen Verkehr oder im Spital, kennen das. Jede:r Zweite hat in der Dienstleistungsbranche Gewalt in der Arbeit erlebt. Jede:r Vierte wurde verspottet oder musste sich gegen Handgreiflichkeiten wehren. Jede:r Fünfte wurde durch Kund:innen eingeschüchtert, so eine Umfrage des Ifes Instituts im Auftrag der Gewerkschaft vida. In der Tourismusbranche klagen Beschäftigte auch über gewalttätige Vorgesetzte.
Niemand muss und sollte sich das gefallen lassen. Wenn so etwas vorkommt, sollten sich die Leute an ihren Betriebsrat, an ihre Gewerkschaft oder an die AK wenden.
Einige Betriebe beugen vor: Die Privatklinik Goldenes Kreuz hat als erstes Unternehmen die von der Gewerkschaft vida ausgearbeitete Betriebsvereinbarung „Fair Play am Arbeitsplatz“ gegen Belästigung und Gewalt unterzeichnet. Es kann passieren, dass ein:e Patient:in, der gerade aus der Narkose aufwacht, aggressiv wird. Der Person tut es hinterher vielleicht sehr leid. Aber die erlebte Gewalt in der Arbeit belastet die betroffenen Kolleg:innen sehr.
In einen Fair-Play-Postkasten können Mitarbeiter:innen erste Nachrichten hinterlegen, wenn sie einer problematischen Situation ausgesetzt waren. In Schulungen wird gezeigt, wie man in heiklen Situationen am besten reagiert.
Gewalt im Job ist eine schwere Belastung für die Betroffenen. Das müssen weder die, die die Gewalt erleben, noch ihre Betriebe tatenlos hinnehmen. Wenn es schon passiert ist, brauchen die Opfer häufig Rechtsberatung und psychologische Unterstütztung. Doch im Vorfeld können die Betriebe sehr viel tun, um belastende Konflikte mit Kund:innen, aber auch mit Kolleg:innen und Vorgesetzen zu vermeiden.
Schulungen, Leitlinien, Betriebsvereinbarungen: Damit können die Beschäftigten auf schwierige Situation vorbereitet werden. Gleichzeitig werden innerhalb des Betriebs Kolleg:innen und Vorgesetzte für das Thema sensibilisiert.
Hilfe bietet Betriebsrat oder die Gewerkschaft. Der ÖGB hat seinen Berufsschutz für Mitglieder um Kostenersatz für Hilfe bei Gewalt im Job erweitert. Auch die AK Rechtsberater:innen helfen weiter.
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
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