Einreise und Aufenthalt
Sie wollen nach Österreich, um zu arbeiten? Wie Einreise und Aufenthaltstitel, je nach Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsdauer, geregelt sind.
Wenn Sie bereits in Österreich niedergelassen oder aufhältig sind, haben Sie auf die Erteilung eines weiteren Aufenthaltstitels einen Rechtsanspruch, wenn Sie die Voraussetzungen dafür weiterhin erfüllen.
Um Nachteile zu vermeiden, achten Sie darauf, den Verlängerungsantrag vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des letzten Aufenthaltstitels zu stellen.
Stellen Sie den Antrag zu spät, kann das Auswirkungen auf Ihren rechtmäßigen Aufenthalt haben: Können Sie kein "unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis" als Grund der verspäteten Antragstellung glaubhaft machen, gilt dieser als Erstantrag mit allen damit verbundenen Nachteilen!
Sobald Sie fünf Jahre ununterbrochen in Österreich niedergelassen sind, die allgemeinen Voraussetzungen (insbesondere Wohnung und Unterhalt) erfüllen und die Integrationsvereinbarung (Deutschkenntnisse auf Niveau B1 sowie "vertiefter Werteteil") erfüllt haben, können Sie einen Titel „Daueraufenthalt – EU“ beantragen.
Unbefristeter Aufenthalt
Mit einem Titel „Daueraufenthalt – EU“ sind Sie zum unbefristeten Aufenthalt in Österreich und zur Ausübung einer Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet berechtigt.
Es besteht die theoretische Möglichkeit, den Aufenthaltszweck zu ändern. Oft ist das nur hin zu einer "Rot-Weiß-Rot-Karte" möglich. Wenn Sie eine "Niederlassungsbewilligung – Angehöriger" besitzen, können Sie nach 2 Jahren, wenn Sie fortgeschritten integriert sind, eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" erhalten, wenn ein Quotenplatz vorhanden ist.
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 -1414
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr
E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.
© 2024 AK Tirol | Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck | 0800 22 55 22