Verlängerung des Aufenthaltsrechts

Wenn Sie bereits in Österreich niedergelassen oder aufhältig sind, haben Sie auf die Erteilung eines weiteren Aufenthaltstitels einen Rechtsanspruch, wenn Sie die Voraussetzungen dafür weiterhin erfüllen.

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig!

Um Nachteile zu vermeiden, achten Sie darauf, den Verlängerungsantrag vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des letzten Aufenthaltstitels zu stellen.

Stellen Sie den Antrag zu spät, kann das Auswirkungen auf Ihren rechtmäßigen Aufenthalt haben: Können Sie kein "unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis" als Grund der verspäteten Antragstellung glaubhaft machen, gilt dieser als Erstantrag mit allen damit verbundenen Nachteilen!

So bekommen Sie den Titel „Daueraufenthalt – EU“

Sobald Sie fünf Jahre ununterbrochen in Österreich niedergelassen sind, die allgemeinen Voraussetzungen (insbesondere Wohnung und Unterhalt) erfüllen und die Integrationsvereinbarung (Deutschkenntnisse auf Niveau B1 sowie "vertiefter Werteteil") erfüllt haben, können Sie einen Titel „Daueraufenthalt – EU“ beantragen.

Unbefristeter Aufenthalt

Mit einem Titel „Daueraufenthalt – EU“ sind Sie zum unbefristeten Aufenthalt in Österreich und zur Ausübung einer Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet berechtigt.

Änderung des Aufenthaltszwecks

Es besteht die theoretische Möglichkeit, den Aufenthaltszweck zu ändern. Oft ist das nur hin zu einer "Rot-Weiß-Rot-Karte" möglich. Wenn Sie eine "Niederlassungsbewilligung – Angehöriger" besitzen, können Sie nach 2 Jahren, wenn Sie fortgeschritten integriert sind, eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" erhalten, wenn ein Quotenplatz vorhanden ist.

Newsletter

Mehr Infos gefällig?

Abonnieren Sie unseren AK Tirol Newsletter!

Kontakt

Kontakt

Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 -1414

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr

E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.  

Das könnte Sie auch interessieren

Ein­reise und Auf­ent­halt

Sie wollen nach Österreich, um zu arbeiten? Wie Einreise und Aufenthaltstitel, je nach Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsdauer, geregelt sind.

Beschäftigungs­bewilligung

Unter welchen Voraussetzungen Sie und Ihre Angehörigen in Österreich arbeiten dürfen: Alle wichtigen Infos zu Arbeitserlaubnis, Befreiungsschein & Co

Arbeiten mit Rot-Weiß-Rot-Karte

Hochqualifizierte, Schlüsselkräfte, Fachkräfte in Mangelberufen sowie bestimmte StudienabsolventInnen können mit der Rot-Weiß-Rot-Karte zuwandern.