Versetzung
Der Arbeitsort ist zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren. Doch wie können Sie sich schützen, wenn er sich plötzlich ändern soll?
Mit einer solchen Vertragsklausel verpflichten Sie sich als Arbeitnehmer:in, einen Geldbetrag (oft mehrere Monatsentgelte) zu bezahlen, wenn Sie vertragliche Pflichten verletzen. Diese Klausel heißt Vertrags- oder Konventionalstrafe.
In der Praxis wird häufig die Verletzung einer Konkurrenzklausel mit einer solchen Vertragsstrafe belegt. Es kommt aber auch vor, dass im Arbeitsvertrag eine Strafe für Fehler im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses angedroht wird. Und es kann auch generell der Verstoß gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen sanktioniert werden.
Konventionalstrafen können nur im Nachhinein durch einen Richter gemäßigt, d.h. herabgesetzt, werden.
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
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