Arbeitsmittel: Maschinen, Werkzeuge ...

„Arbeitsmittel“ ist ein Sammelbegriff für Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch ArbeitnehmerInnen vorgesehen sind.

Zu den Arbeitsmitteln gehören beispielsweise Beförderungsmittel zur Beförderung von Personen oder Gütern, Aufzüge, Leitern, Gerüste, Bearbeitungsmaschinen, Handwerkzeuge und  vieles mehr. Sie unterliegen in der Herstellung und Verwendung Normen, Richtlinien sowie Gesetzen, die Gefahren ausschließen bzw. minimieren sollen.

Die Rechtsvorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen sehen als Zeichen dafür, dass ein Arbeitsmittel den Anforderungen entspricht, die CE-Kennzeichnung vor.

Gesunde Arbeit

Banner "Gesunde Arbeit"

Newsletter

Mehr Infos gefällig?

Abonnieren Sie unseren AK Tirol Newsletter!

Benutzung von Arbeitsmitteln

Unter Benutzung werden laut Arbeitsmittelverordnung Tätigkeiten wie Inbetriebnahme, Gebrauch, Instandsetzung, Transport, Umbau, Wartung, Instandhaltung und Reinigung oder die Außerbetriebnahme gesehen. Wenn die Benutzung eines Arbeitsmittels mit einer Gefahr verbunden ist sind betroffene ArbeitnehmerInnen darüber zu informieren und gegebenenfalls vor erstmaliger Verwendung zu unterweisen.

Unterweisungspflichten sind im Zuge der Evaluierung festzulegen. Bei den Unterweisungen sind Bedienungsanleitungen der Hersteller und innerbetriebliche Betriebsanweisungen zu berücksichtigen. Diese Unterlagen sind den ArbeitnehmerInnen zur Verfügung zu stellen.

Prüfung und Wartung von Arbeitsmitteln

Arbeitsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn die für den sicheren Gebrauch erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden. Abhängig vom Arbeitsmittel können Abnahme-, oder Erstprüfungen, periodische Kontrollen oder wiederkehrende Prüfungen vorgesehen sein. In der Arbeitsmittelverordnung ist detailliert festgelegt welche Prüfungen durchzuführen sind.

Für die Wartung sind geeignete fachkundige Personen heranzuziehen und teilweise auch Prüfpläne, Prüfbefunde, Wartungsbücher oder andere Nachweise zu führen. Um einen Überblick im Betrieb zu bekommen empfiehlt sich das Anlegen einer Liste aller prüfpflichtigen Arbeitsmittel.

Gesetzliche Grundlagen

  • §§ 33 - 39 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
  • Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)

Kontakt

Kontakt

Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 -1414

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr

E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.  

Das könnte Sie auch interessieren

Berufskrankheiten

Wenn die Gesundheit durch die berufliche Tätigkeit geschädigt wird: Alles über die gesetzlichen Grundlagen und den Nachweis einer Berufskrankheit.

Bauarbeiter ist auf der Baustelle gestürzt

Arbeits­unfall als Arbeitnehmer/-in

Auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und in manchen privaten Situationen gelten als Arbeits­unfall. Melden Sie diese unverzüglich dem Arbeitgeber!

Arbeitsbedingte Erkrankungen