Was ist das Pensionskonto

Das Pensionskonto steht für eine neue Form der Pensionsberechnung. Diese gilt nur für Menschen, die ab 1955 geboren wurden.

Oft sorgt der Begriff „Konto“ für Verwirrung. Unter dem Pensionskonto darf man sich aber kein Girokonto vorstellen, auf das Sie Geld überweisen. Sie können auch kein Geld abheben. Das Pensionskonto ist ein virtuelles Konto, auf das alle Beiträge zur Pensionsversicherung  fließen – nicht als richtiges Geld, sondern als Gutschrift.

Film: Das Pensionskonto

AK Expertin Andrea Tumberger erklärt, wie das Pensionskonto funktioniert.

Rechner

Pensionsrechner

Wann kann ich in Pension gehen? Wie hoch wird meine Pension sein? Der AK Pensionsrechner hilft Ihnen, Ihre Pensionshöhe abzuschätzen.

kurz zusammengefasst


Einmal pro Jahr wird aufgewertet

Alle Gutschriften, die Sie im Laufe des Lebens bekommen, werden dort gesammelt und jährlich der allgemeinen Teuerung und Lohnentwicklung angepasst. So können Sie in Zukunft mitverfolgen, wie sich Ihre Pensionsansprüche jährlich entwickeln.

Gesamtgutschrift

Wenn Sie einmal in Pension gehen, wird aus der Summe aller Gutschriften (= Gesamtgutschrift) eine monatliche Bruttopension berechnet, die Sie 14 Mal im Jahr bekommen. Sie können also nicht die Gesamtgutschrift auf einmal abheben, denn diese dient nur der Berechnung Ihrer gesetzlichen Pension.

Pension ein Leben lang

Auf Ihre Pension haben Sie Anspruch, so lange Sie leben. Sie müssen also keine Sorge haben, dass das Guthaben auf Ihrem Pensionskonto eines Tages aufgebraucht ist.

Zuschläge oder Abschläge

Ihre erworbene Pensionsleistung, die im Pensionskonto ausgewiesen wird, bekommen Sie nur, wenn Sie zum Regelpensionsalter in Pension gehen. Gehen Sie früher, gibt es Abschläge. Gehen Sie später, bekommen Sie dafür einen Bonus und die Pension fällt höher aus.

Kontakt

Kontakt

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe 

0800/22 55 22 - 1616

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr  

E-Mail: sozialpolitik@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können. 

Das könnte Sie auch interessieren

Was ist die Gesamtgutschrift?

Jedes Jahr wird Ihr Pensionskonto aufgewertet, neue Teilgutschriften werden dazugerechnet. Wie hoch diese sind, hängt von Ihrem Einkommen ab.

Betriebsrat und Arbeitsinspektor im Gespräch

FAQs zum Pensionskonto

Sie haben Fragen zum Pensionskonto oder zur Kontoerstgutschrift? Finden Sie hier die Antworten!

Ältere Frau, nachdenklich

Beratungstest zum Pensionskonto

Banken, Versicherer und unabhängige Finanzdienstleister bieten Beratung rund um das Pensionskonto an – mit sehr unterschiedlicher Qualität.