Versetzung
Der Arbeitsort ist zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren. Doch wie können Sie sich schützen, wenn er sich plötzlich ändern soll?
Immer mehr Arbeitgeber:innen legen Arbeitsverträge vor, die sogenannte Konkurrenzklauseln enthalten. Es handelt sich dabei um eine Vereinbarung, mit der Sie sich verpflichten, bis zu einem Jahr nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in der Branche des/der alten Arbeitgeber:in tätig zu werden:
Und zwar weder als Arbeitnehmer:in noch auf selbstständiger Basis. In vielen Fällen wird die Einhaltung der Konkurrenzklausel mit teils empfindlichen Vertragsstrafen abgesichert.
Wichtig!
Konkurrenzklauseln schränken die Mobilität von betroffenen Arbeitnehmer:innen erheblich ein. ArbeitgeberInnen erschweren ihren Mitarbeiter:innen einen Wechsel innerhalb der Branche zur Konkurrenz.
Wirksam ist eine Konkurrenzklausel nur dann, wenn Ihr Entgelt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine bestimmte Grenze übersteigt:
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
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