Insolvenzentgelt und Pflichtveranlagung
Wer Geld aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds bekommen hat und über der Steuergrenze liegt, muss eine Arbeitnehmerveranlagung machen.
Die Ansprüche sind rechtzeitig beim zuständigen Insolvenzgericht (innerhalb der vom Gericht festgesetzten Anmeldungsfrist) anzumelden und bei der IEF-Service GmbH fristgerecht (innerhalb von 6 Monaten ab Eröffnung) zu beantragen.
Achtung!
Versäumen Sie diese Fristen, entstehen zusätzliche Kosten, und Ansprüche können verloren gehen.
Die Forderungen werden vom Insolvenzverwalter geprüft und in der Prüfungstagsatzung entweder anerkannt oder bestritten.
TIPP
Bestrittene Forderungen können beim Arbeitsgericht eingeklagt werden.
Auch wenn Forderungen anerkannt sind, muss die IEF Service GmbH prüfen,
ob die Forderungen die Höchstgrenze übersteigen oder vom
Insolvenzentgelt ausgeschlossen sind. Nach Abschluss dieser Prüfung
erlässt die IEF Service GmbH den Bescheid über das Insolvenzentgelt. Die
Verfahrensdauer ist abhängig vom Umfang der notwendigen Prüfung und von
den vorgelegten Beweismitteln.
Wird der Antrag mit Bescheid abgelehnt, kann eine Klage beim Arbeitsgericht eingebracht werden.
Erlässt die IEF-Service GmbH einen positiven Bescheid, wird Insolvenz-Entgelt ausbezahlt. Bei der Auszahlung wird das für die Zeit der Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung "als Vorschuss" bezogene Arbeitslosengeld von der IEF Service GmbH direkt an das AMS abgeführt.
Die IEF Service GmbH teilt dem Finanzamt das ausbezahlte Insolvenzentgelt mit. Das Insolvenzentgelt wird in dem Kalenderjahr in die Arbeitnehmer:innenveranlagung einbezogen, in dem der Anspruch entstanden ist.
Insolvenzentgelt wird bei der Auszahlung nur vorläufig besteuert. Die endgültige Besteuerung passiert erst im Rahmen der Arbeitnehmer:innenveranlagung durch das Finanzamt. Näheres dazu finden Sie im Artikel „Besteuerung des Insolvenzentgelts“.
Achtung!
Sie müssen für jenes Jahr, für das Sie das Insolvenzentgelt erhalten haben, eine verpflichtende Arbeitnehmer:innenveranlagung beim Finanzamt machen.
Die Dienstnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden
direkt von der IEF Service GmbH an den zuständigen
Sozialversicherungsträger abgeführt. Damit sind Sie bis zum Ende Ihres
Entgeltanspruches voll sozialversichert (echte Beitragszeiten).
Die arbeitsrechtliche Abteilung der AK Tirol ist eine wichtige Anlauf- und Servicestelle für die Betriebsrätinnen und Betriebsräte im Land.
Persönliche Anliegen
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