Medizinische Assistenzberufe
Die Berufsbilder der medizinischen Assistenzberufe gestalten sich je nach Sparte unterschiedlich. Grundsätzlich arbeiten Angehörige der medizinischen Assistenzberufe nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht.
Die Ausbildungen sind durch das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geregelt.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Assistenzberuf. Die Mindestanzahl der Ausbildungsstunden beträgt für die
- Röntgenassistenz 1300 Stunden
- Ordinationsassistenz 650 Stunden
- Operationsassistenz 1100 Stunden
- Obduktionsassistenz 650 Stunden
- Laborassistenz 1300 Stunden
- Gipsassistenz 650 Stunden
- Desinfektionsassistenz 650 Stunden
- Medizinische Fachassistenz 2500Stunden
Ausbildungsvoraussetzungen
- Erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder Pflichtschulabschlussprüfung gem.
Pflichtschulabschlussprüfungs-Gesetz - Gesundheitliche Eignung
- Nachweis der Vertrauenswürdigkeit
- Personen, die eine berufliche Erstausbildung absolvieren, sollen grundsätzlich eine
Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz absolvieren. - Bei einer berufsbegleitenden Ausbildung zur Ordinationsassistenz bedarf es zudem
eines Dienstverhältnisses und die Einverständniserklärung des Dienstgebers.
Berufsbezeichnungen
Die Berufsbezeichnung lautet je nach dem gewählten Assistenzberuf:
- Röntgenassistent/ Röntgenassistentin
- Ordinationsassistent/ Ordinationsassistentin
- Operationsassistent/ Operationsassistentin
- Obduktionsassistent/ Obduktionsassistentin
- Laborassistent/ Laborassistentin
- Gipsassistent/Gipsassistentin
- Desinfektionsassistent/ Desinfektionsassistentin
Ausbildungsstätten in Tirol
Schule am AZW, Innrain 98, 6020 Innsbruck,
Tel.-Nr. 0512/5322 304,
Leitung Fr. Dr. E. Kalchschmid,
Homepage: www.azw.ac.at
Förderstellen:
Mögliche Förderungen für die Einzelmodule der jeweiligen Assistenzberufe
- Fachkräftestipendium
Zuständige Stelle und nähere Informationen:
regionale AMS Stelle
www.ams.at
- Sonderprogramm Fachkräfteförderung vom Land Tirol
Förderung für Kosten für Ausbildungen, für die ein Fachkräftestipendium des AMS Tirol gewährt wird.
Zuständige Stelle und nähere Informationen:
Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck,
Tel.: 0512/508 - DW 7876
https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoerderung/fachkraeftefoerderung/ - Bildungskarenz
Für Berufstätige, die sich zum Zwecke einer Ausbildung eine berufliche Auszeit nehmen möchten.
Zuständige Stelle und nähere Informationen:
Regionale AMS Geschäftsstelle
www.ams.at
- Bildungsteilzeit
Für Berufstätige, die zum Zwecke einer Ausbildung ihre Arbeitszeit reduzieren möchten.
Zuständige Stelle und nähere Informationen:
Regionale AMS Geschäftsstelle
www.ams.at
- Ausbildungsbeihilfe Land Tirol
Zuständige Stelle und nähere Informationen:
Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508- DW 7875 oder DW 7874
https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoerderung/ausbildungsbeihilfe/ - Update Land Tirol
Zuständige Stelle und nähere Informationen:
Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508- DW 7875 oder DW 7874
https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoerderung/bildungsgeld-update/ - AK Zukunftsaktie
Kurskostenförderung für AK Mitglieder
Zuständige Stelle und nähere Informationen:
Bildungsabteilung der AK Tirol, Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck
Tel.: 0800/22 55 22-1515
www.ak-tirol.com
Kontakt
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