Medizinische Assistenzberufe

Die Berufsbilder der medizinischen Assistenzberufe gestalten sich je nach Sparte unterschiedlich. Grundsätzlich arbeiten Angehörige der medizinischen Assistenzberufe nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht.

Die Ausbildungen sind durch das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geregelt.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Assistenzberuf. Die Mindestanzahl der Ausbildungsstunden beträgt für die

  • Röntgenassistenz 1300 Stunden
  • Ordinationsassistenz 650 Stunden
  • Operationsassistenz 1100 Stunden
  • Obduktionsassistenz 650 Stunden
  • Laborassistenz 1300 Stunden
  • Gipsassistenz 650 Stunden
  • Desinfektionsassistenz 650 Stunden
  • Medizinische Fachassistenz 2500Stunden

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder Pflichtschulabschlussprüfung gem.
    Pflichtschulabschlussprüfungs-Gesetz
  • Gesundheitliche Eignung
  • Nachweis der Vertrauenswürdigkeit
  • Personen, die eine berufliche Erstausbildung absolvieren, sollen grundsätzlich eine
    Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz absolvieren.
  • Bei einer berufsbegleitenden Ausbildung zur Ordinationsassistenz bedarf es zudem
    eines Dienstverhältnisses und die Einverständniserklärung des Dienstgebers.

Berufsbezeichnungen

Die Berufsbezeichnung lautet je nach dem gewählten Assistenzberuf:

  • Röntgenassistent/ Röntgenassistentin
  • Ordinationsassistent/ Ordinationsassistentin
  • Operationsassistent/ Operationsassistentin
  • Obduktionsassistent/ Obduktionsassistentin
  • Laborassistent/ Laborassistentin
  • Gipsassistent/Gipsassistentin
  • Desinfektionsassistent/ Desinfektionsassistentin

Ausbildungsstätten in Tirol

Schule am AZW, Innrain 98, 6020 Innsbruck,
Tel.-Nr. 0512/5322 304,
Leitung Fr. Dr. E. Kalchschmid,
Homepage: www.azw.ac.at 

Förderstellen:

Mögliche Förderungen für die Einzelmodule der jeweiligen Assistenzberufe

  • Fachkräftestipendium
    Zuständige Stelle und nähere Informationen:
    regionale AMS Stelle
    www.ams.at

  • Sonderprogramm Fachkräfteförderung vom Land Tirol
    Förderung für Kosten für Ausbildungen, für die ein Fachkräftestipendium des AMS Tirol gewährt wird.
    Zuständige Stelle und nähere Informationen:
    Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck,
    Tel.: 0512/508 - DW 7876
    https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoerderung/fachkraeftefoerderung/

  • Bildungskarenz
    Für Berufstätige, die sich zum Zwecke einer Ausbildung eine berufliche Auszeit nehmen möchten.
    Zuständige Stelle und nähere Informationen:
    Regionale AMS Geschäftsstelle
    www.ams.at
  • Bildungsteilzeit
    Für Berufstätige, die zum Zwecke einer Ausbildung ihre Arbeitszeit reduzieren möchten.
    Zuständige Stelle und nähere Informationen:
    Regionale AMS Geschäftsstelle
    www.ams.at
  • Ausbildungsbeihilfe Land Tirol
    Zuständige Stelle und nähere Informationen:
    Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
    Tel.: 0512/508- DW 7875 oder DW 7874
    https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoerderung/ausbildungsbeihilfe/

  • Update Land Tirol
    Zuständige Stelle und nähere Informationen:
    Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
    Tel.: 0512/508- DW 7875 oder DW 7874
    https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoerderung/bildungsgeld-update/

  • AK Zukunftsaktie

    Kurskostenförderung für AK Mitglieder

    Zuständige Stelle und nähere Informationen:
    Bildungsabteilung der AK Tirol, Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck
    Tel.: 0800/22 55 22-1515
    www.ak-tirol.com

Kontakt

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