Pflegeassistenzberufe
Die Ausbildungen in den beiden Pflegeassistenzberufen sind durch das Gesundheits-und Krankenpflegegesetz geregelt.
Die Berufsbilder der medizinischen Assistenzberufe gestalten sich je nach Sparte unterschiedlich. Grundsätzlich arbeiten Angehörige der medizinischen Assistenzberufe nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht.
Die Ausbildungen sind durch das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geregelt.
Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Assistenzberuf. Die Mindestanzahl der Ausbildungsstunden beträgt für die
Die Berufsbezeichnung lautet je nach dem gewählten Assistenzberuf:
Schule am AZW, Innrain 98, 6020 Innsbruck,
Tel.-Nr. 0512/5322 304,
Leitung Fr. Dr. E. Kalchschmid,
Homepage: www.azw.ac.at
Förderstellen:
Kurskostenförderung für AK Mitglieder
Zuständige Stelle und nähere Informationen:
Bildungsabteilung der AK Tirol, Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck
Tel.: 0800/22 55 22-1515
www.ak-tirol.com
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1645
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail:
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