AK Forderung: 6 Wochen Urlaub für Beschäftigte!
Derzeit stehen erst nach 25 Dienstjahren beim selben Arbeitgeber 6 - statt 5 - Wochen Urlaub zu. Vorzeiten sind bis maximal 12 Jahre anrechenbar.
Jeder Arbeitnehmer/Lehrling hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bei einer
Dienstzeit von weniger als 25 Jahren sind es 30 Werktage (= 5 Wochen)
pro Arbeitsjahr/Lehrjahr, nach Vollendung des 25. Dienstjahres im selben
Betrieb 36 Werktage (= 6 Wochen).
Beachten Sie:
Dem Arbeitnehmer darf für die Zeit von kurzfristigen Einberufungen (z.
B. Waffenübungen) kein Urlaub abgezogen werden. Es sei denn, dass solche
kurzfristigen Einberufungen innerhalb eines Urlaubsjahres mehr als 30
Tage ausmachen. Beim Zivil-, Ausbildungs- und Präsenzdienst dürfen
Urlaubstage aliquot abgezogen werden.
Der Tipp der AK:
Überprüfen Sie, ob bei kurzfristigen Einberufungen wirklich kein Urlaub
abgezogen wurde. Beim Nachrechnen sollte beachtet werden, dass das
Urlaubsjahr in vielen Fällen nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt.
(Das Urlaubsjahr beginnt mit dem Eintrittsdatum in den Betrieb.)
Wird das Arbeitsverhältnis beendet und der Urlaub nicht zur Gänze
verbraucht, so steht eine Urlaubsersatzleistung zu. Für die Berechnung
der Urlaubsersatzleistung wird der Urlaubsanspruch des laufenden
Urlaubsjahres im nachhinein aliquotiert (anteiliger Anspruch im
Verhältnis zum gesamten Urlaubsjahr).
Bereits verbrauchter Urlaub wird von diesem aliquoten Urlaubsanspruch abgezogen.
Wurde bereits mehr Urlaub konsumiert als aliquot zugestanden wäre, ist
bei unbegründetem Austritt oder berechtigter Entlassung das Entgelt, das
Sie während des zu viel verbrauchten Urlaubs erhalten haben, sogar
zurückzuzahlen.
Die Aliquotierung gilt nur für das Urlaubsjahr, in dem das
Dienstverhältnis beendet wird. Für offenen Urlaub aus Vorjahren gebührt
die Ersatzleistung in vollem Ausmaß des noch ausständigen
Urlaubsentgeltes.
Eine Urlaubsersatzleistung für das laufende Urlaubsjahr steht allerdings
nicht zu, falls Sie unberechtigt aus dem Arbeitsverhältnis austreten.
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 -1414
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr
E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.
© 2024 AK Tirol | Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck | 0800 22 55 22