Frau arbeitet im Supermarkt vor Gemüseregal
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24.5.2023

Mehrarbeit: 50 Prozent Zuschlag soll auch bei Teilzeitarbeit zustehen

Während Vollzeitbeschäftigten für Mehrarbeit 50 % Zuschlag zustehen, beträgt dieser bei Teilzeit nur 25 % - zum Vorteil für Arbeitgeber:innen.

Vom Facharbeitermangel über verbesserungswürdige Arbeitsbedingungen bis hin zu fairer Bezahlung, von der die Menschen auch leben können: Der Arbeitsmarkt liefert derzeit viel Stoff für Forderungen an die Politik.

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Nachteile bei Teilzeit

Auch die hohe Teilzeitbeschäftigungsquote in Österreich steht immer wieder im Mittelpunkt der Diskussion. Nicht zuletzt auch deshalb, weil das mit einer Teilzeitbeschäftigung erzielte niedrigere Entgelt auch zu einer Verringerung der sozialversicherungsrechtlichen Geldleistungen führt, insbesondere der Pension.

Das ist die eine Seite der Medaille. Andererseits belegt die Arbeitskräfteerhebung 2022 der Statistik Austria, dass 107.600 Personen länger arbeiten wollten, 76.000 davon waren Frauen und 31.700 Männer.

AK fordert Fairness

Aber es zeigt sich, dass viele Arbeitgeber:innen gar keine oder nur wenige Vollzeitstellen anbieten. Nicht zuletzt auch deshalb, weil die Abgeltung von Mehrarbeit, die von Teilzeitbeschäftigten geleistet wird, für Arbeitgeber:innen aufgrund der österreichischen Rechtslage deutlich günstiger ist als die Abgeltung von Mehrarbeit von Vollzeitbeschäftigten.

Deshalb fordert die AK Tirol, dass nicht nur Vollzeitbeschäftigten, sondern auch Mitarbeiter:innen in Teilzeit bei Mehrarbeit ein 50-prozentiger Zuschlag zustehen soll!

Fakt ist: Teilzeitbeschäftigte erhalten derzeit für eine Mehrarbeitsstunde gesetzlich lediglich einen Zuschlag von 25 % und diesen auch nur dann, wenn die Mehrarbeitsstunde nicht 1:1 während eines Kalendervierteljahres durch Zeitausgleich ausgeglichen wird. Vollzeitbeschäftigten steht hingegen ein Zuschlag von mindestens 50 % für eine Überstunde zu, wobei sich dieser Zuschlag – anders als bei Teilzeitbeschäftigten – bereits aus einer Überschreitung der täglichen Grenze der Normalarbeitszeit ergeben kann.

Komplexe Regelung

Überdies ist die gesetzliche Regelung, wann die Mehrarbeit zuschlagsfrei ist, im Detail derart komplex, dass in vielen Fällen der Mehrarbeitszuschlag faktisch gar nicht zur Abgeltung kommt. Diese Rechtslage führt dazu, dass es Arbeitgeber:innen im Standardfall regelmäßig vorkommender Mehrarbeit deutlich günstiger kommt, eine Mehrarbeitsstunde von Teilzeitbeschäftigten anstelle von Vollzeitbeschäftigten erbringen zu lassen.


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