Einreise und Aufenthalt
Sie wollen nach Österreich, um zu arbeiten? Wie Einreise und Aufenthaltstitel, je nach Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsdauer, geregelt sind.
Wenn Sie zur Ausübung einer qualifizierten Erwerbstätigkeit nach Österreich zuwandern wollen, benötigen Sie eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“. Je nach Art der Beschäftigung bzw. nach Ihrer Qualifikation gibt es verschiedene Möglichkeiten, diesen Aufenthaltstitel zu erhalten.
Abgesehen von der „Rot-Weiß-Rot – Karte“ für StudienabsolventInnen müssen Sie in jedem Fall eine ausreichende Punkteanzahl erreichen. Die Punkte werden insbesondere für Ausbildung, Qualifikation und Berufserfahrung vergeben, hinzu kommen noch verschiedene weitere Kriterien.
Wenn Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahren in Österreich als Saisonarbeitskraft gearbeitet haben, können Sie sich als „Stammsaisonier“ registrieren lassen. Nach weiteren 2 Jahren ist eine „Rot-Weiß-Rot – Karte“ als Stamm-Mitarbeiter:in möglich, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen ein unbefristetes Dienstverhältnis in Aussicht stellt.
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 -1414
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr
E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.
© 2024 AK Tirol | Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck | 0800 22 55 22