FAQs zum Pensionskonto
Sie haben Fragen zum Pensionskonto oder zur Kontoerstgutschrift? Finden Sie hier die Antworten!
Wie entwickelt sich die Höhe Ihrer Pension? Wie steigt Ihr Pensionsanspruch Jahr für Jahr?
Mit der Einführung des Pensionskontos können Sie das künftig mitverfolgen. Werfen Sie dazu einen Blick auf die Gesamtgutschrift Ihres Pensionskontos: Sie zeigt Ihnen die Summe aller Teilgutschriften, die Sie bisher erworben haben.
Für die jährliche Teilgutschrift addiert die Pensionsversicherungsanstalt alle Ihre Beitragsgrundlagen eines Kalenderjahres inklusive Sonderzahlungen. 1,78 % von dieser Summe wandern als Teilgutschrift auf das Pensionskonto.
Beispiel
Nicht nur die Zeiten der Erwerbstätigkeit zählen für das Pensionskonto, sondern auch Zeiten der Kindererziehung, der Arbeitslosigkeit und Zeiten in denen Sie den Präsenz- oder Zivildienst geleistet haben, etc. Nähere Informationen finden Sie im Artikel „Wofür gibt es Gutschriften für das Pensionskonto?“.
Die Gesamtgutschrift wird immer als Jahresbetrag dargestellt. Damit Sie Ihren bisher erworbenen Pensionsanspruch ausrechnen können, müssen Sie die Gesamtgutschrift durch 14 dividieren. Das Ergebnis: Ein Bruttobetrag, den Sie 14 mal pro Jahr bekommen, denn auch Pensionistinnen und Pensionisten erhalten jährlich zwei Sonderzahlungen.
Beispiel
Ein Arbeiter hat bis zum Ende des Jahres 2022 eine Gesamtgutschrift von 18.000 Euro erworben. 2023 beträgt sein Monatseinkommen 2.000 Euro brutto. Für das Jahr 2023 ergibt das folgende Gesamtgutschrift:
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