Wochenarbeitszeit von Arbeitgeber reduziert
Auch ein Arbeitsvertrag darf nicht einseitig abgeändert werden. Die AK Imst verhalf einer betroffenen Beschäftigten zu ihrem Recht.
Fürs 25-jährige Dienstjubiläum wurde eine Tirolerin von ihrem Arbeitgeber, einem großen Tiroler Unternehmen, zwar geehrt, aber die Abfertigung für 25 Jahre Beschäftigung wollte die Firma plötzlich nicht mehr zahlen. Die AK Imst hat geholfen und erkämpfte die noch offenen 7.600 Euro für die Betroffene.
Mehr als 27 Jahre hatte eine Arbeitnehmerin einem großen Tiroler Unternehmen die Treue gehalten. Selbst während ihrer Karenz hatte sie geringfügig dort gearbeitet und wollte lediglich nach der Karenz – aus familiären Gründen – in eine andere Filiale wechseln. Damals erklärte ihr Vorgesetzter, dass sie aus formalen Gründen eine Kündigung an die Zentrale schicken müsse. Nie hätte sie gedacht, dass ihr daraus arbeitsrechtlich Nachteile entstehen könnten.
So groß die Freude über die Einladung zur Feier anlässlich ihres 25-jährigen Jubiläums 2019 war: Noch größer war die Enttäuschung, als sie heuer nach der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses die Abrechnung erhielt. Denn statt der vollen 12 Monatsentgelte, die ihr nach 25 Dienstjahren als Abfertigung (nach der Abfertigung Alt, Anm.) zustehen, wurde ihr nur ein neunfaches Monatsentgelt ausbezahlt.
Mehrfach machte die Tirolerin ihren ehemaligen Arbeitgeber darauf aufmerksam. Vergeblich.
Dann wandte sie sich an die Arbeitsrechtsexperten der AK Imst, die mit dem Unternehmen Kontakt aufnahmen. Dort hatte man für die Abrechnung doch tatsächlich nicht den Zeitpunkt ihres ursprünglichen Eintritts herangezogen, sondern jenes Datum Anfang 2000, ab dem die Beschäftigte – nach der angeratenen Kündigung – in der neuen Filiale gearbeitet hat. „Das Unternehmen wurde darauf hingewiesen, dass das rechtliche Band des Arbeitsverhältnisses in diesem Fall eindeutig durchlaufend gegeben ist“, berichtet AK Präsident Erwin Zangerl.
Drei Tage später wurden der Mitarbeiterin vom Betrieb die noch offenen 7.600 Euro aufs Konto überwiesen. Viel Geld für die Beschäftigte, das sie ohne Hilfe der AK Tirol wohl nicht erhalten hätte.
Die AK Arbeitsrechtsexpertinnen und Arbeitsrechtsexperten helfen und beraten in der AK Tirol in Innsbruck unter Tel. 0800/22 55 22 – 1414 oder arbeitsrecht@ak-tirol.com und in allen Bezirken!
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