Fürs Homeoffice gelten nun klare Regeln
Hier gibts wichtige Infos und Antworten auf die häufigsten Fragen, zusammengestellt von den Arbeitsrechtsexpertinnen und Experten der AK Tirol.
Wer im Auftrag des Arbeitgebers den Dienstort verlässt, um einen erteilten Auftrag auszuführen oder an einer Fortbildung teilzunehmen, unternimmt eine Dienstreise.
Dabei entstehen in der Regel Kosten für Reiseaufwand (zum Beispiel Mittagessen, Abendessen, Nächtigung) und Reisespesen (zum Beispiel Bahnfahrkarte, Kilometergeld). Doch wer zahlt diese Kosten?
Regelung in Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag
Ohne Regelungen
Bestehen keine Regelungen, so hat die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer Anspruch auf Ersatz der durch die Dienstreise tatsächlich verursachten Kosten - allerdings nur soweit sie als notwendig und nützlich anzusehen sind. Diese Regelung verursacht aber viele Schwierigkeiten: Wie können die Kosten nachgewiesen werden? Waren die Kosten notwendig?
TIPP
Da diese Regelung sehr schwammig ist, treffen Sie mit Ihrem Arbeitgeber unbedingt vor Reiseantritt - insbesondere bei Auslandsdienstreisen - eine Vereinbarung über Kosten-Ersätze.
Wenn Ihr Arbeitgeber eine Leasingfirma (= Überlasser) ist, gelten spezielle Regelungen.
Leasingarbeitnehmer im ARBEITER-Verhältnis
Für Arbeiter:innen kommt der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung zur Anwendung. Laut diesem Kollektivvertrag ist zu unterscheiden:
Wegstrecke zwischen Wohnort des Arbeitnehmers und dem Betrieb an den der Arbeitnehmer überlassen wurde*): | Kostenersatz |
---|---|
weniger als 60 km | Kein Anspruch |
mehr als 60 km | - Ersatz der Fahrtkosten |
mehr als 120 km | - Ersatz der Fahrtkosten - Taggeld - Nächtigungsgeld |
*) Wegstrecke bei Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel.
TIPP
Treffen Sie in diesem Fall unbedingt auch eine Vereinbarung über die Aufwandsentschädigungen (Diäten, Kilometergeld) und halten Sie diese schriftlich fest.Leasingarbeitnehmer im ANGESTELLTEN-Verhältnis
Für Angestellte enthält der Kollektivvertrag für Gewerbe, für Handwerk und für Dienstleistung eigene Regelungen.
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
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