Sozialbetreuungs­­berufe­gesetz

Seit 2005 gibt es zwischen Bund und Ländern die Vereinbarung, Ausbildung, Berufsbild und Tätigkeitsfeld der Sozialberufe bundesweit einheitlich zu regeln. Ziel ist die Harmonisierung von Berufsbildern und Qualitätsstandards sowie die Schaffung eines modularen Ausbildungssystems. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bereich der Sozialberufe werden dadurch Um- und Aufschulungen und generell die Mobilität am Arbeitsmarkt erleichtert.

Sozialberufe im Sinne des Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetzes sind:

  • Heimhilfe
  • Fach-Sozialbetreuung Altenarbeit
  • Diplom-Sozialbetreuung Altenarbeit
  • Fach-Sozialbetreuung Behindertenarbeit
  • Diplom-Sozialbetreuung Behindertenarbeit
  • Fach-Sozialbetreuung Behindertenbegleitung
  • Diplom-Sozialbetreuung Behindertenbegleitung
  • Diplom-Sozialbetreuung Familienarbeit


Kontakt

Kontakt

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe 

0800/22 55 22 - 1645

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

E-Mail:

gup@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.