Wofür bekomme ich Gutschriften für das Pen­si­ons­konto?

Was kann ich tun, um mein Pensionskonto aufzufetten? Wann erhöht sich meine Pension? Ein Überblick, was Ihnen Gutschriften fürs Pensionkonto bringt:

  • Erwerbstätigkeit: Gutschriften gibt es, wenn Sie monatlich über der Ge­ring­fügig­keits­grenze (2024: 518,44 €) verdienen. Auch wenn Sie sich aufgrund Ihrer ge­ring­fügig­en Beschäftigung selbst pensionsversichert haben, wirkt sich das positiv auf das Pen­si­ons­konto aus.

  • Schul- und Studienzeiten allerdings nur dann, wenn Sie für diese Zeiten auch nachträglich Bei­träge gezahlt haben. Die Kosten für einen nachgekauften Ausbildungsmonat liegen bei 1.381,68 € (2024). 
  • Auch für Zeiten, in denen Sie vom AMS eine der folgenden Leistungen bekommen, gibt es Gut­schrift­en: ArbeitslosengeldÜberbrückungshilfeÜbergangsgeldWeiter­bild­ungs­geld, Umschulungsgeld, Notstandshilfe. Sollten Sie keine Notstandshilfe bekommen, weil Ihr Partner zu viel ver­dient, sind Sie trotzdem pensionsversichert!
  • Zeiten, in denen Sie eine der folgenden Leistungen bekommen, zählen ebenfalls fürs Pen­si­ons­konto:  SonderunterstützungBeihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, Über­gangs­geld nach dem ASVG
  • Zeiten, in denen Sie Krankengeld bekommen
  • Zeiten, in denen Sie Rehabilitationsgeld bekommen
  • Zeiten, in denen Sie Wochengeld bekommen
     
  • Zeiten, in denen Sie Wiedereingliederungsgeld bekommen
  • Zeiten, in denen Sie den Präsenz- und Ausbildungsdienst bzw. den Zivil- und Aus­lands­dienst leisten
  • Zeiten, in denen Sie tatsächlich und überwiegend Ihre Kinder erziehen (maximal  4 Jahre ab Geburt; bei Mehrlingsgeburten 60 Monate) 
  • Zeiten, in denen Sie Pflegekarenzgeld oder Familienzeitbonus (Geldleistung während des Papamonats) beziehen  
  • Zeiten, in den Sie sich in Altersteilzeit oder in Teilpension befinden. 

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