Pensionskonto
Das Pensionskonto ist kein klassisches Sparkonto. Es steht für eine neue Form der Pensionsberechnung & gilt für Menschen, die ab 1955 geboren wurden.
Rund um das Pensionskonto können viele Fragen auftauchen. Hier finden Sie eine Übersicht, wohin Sie sich mit Ihren Anliegen wenden können.
Rufen Sie bitte bei der Hotline der PVA an unter 05 03 03-87000.
In „MeineSV“ dem Service Portal der österreichischen Sozialversicherungsträger können Sie Ihre Versicherungszeiten und die Beitragsgrundlagen einsehen. Dazu müssen Sie via Handysignatur oder Bürgerkarte freigeschaltet sein. Mehr Infos dazu unter: www.meinesv.at
Nutzen Sie den Pensionsrechner der Arbeiterkammer oder den Online-Rechner der PVA.
Der Versicherungsdatenauszug listet datumsbezogen Beschäftigungszeiten und alle anderen Versicherungszeiten auf wie z.B. Arbeitslosengeldbezug, Kindererziehung, Krankengeldbezug, Bundesheer/Zivildienst...
Fordern Sie dieses Dokument bei der Pensionsversicherungsanstalt an:
Dieses Dokument listet die Beitragsgrundlagen auf, die Sie durch Beschäftigung erworben haben. Die Beitragsgrundlagen entsprechen dem Bruttolohn. Sonderzahlungen sind extra ausgewiesen.
Wenden Sie sich an die Pensionsversicherungsanstalt:
Die Berechnungsgrundlagen stellen dar, wie Ausgangsbetrag, Vergleichsbetrag und schließlich Kontoerstgutschrift ermittelt wurden. Alle Berechnungsdetails wie Bemessungsgrundlagen, Prozentsätze und Beitragsgrundlagen sind ausgewiesen.
Wenden Sie sich an die Pensionsversicherungsanstalt:
Auf Basis der detaillierten Berechnungsgrundlagen wird erläutert, wie die Kontoerstgutschrift zustande gekommen ist.
Nutzen Sie den Service der PVA
Sie können Ihre Beschäftigungszeiten anhand Ihres Versicherungsdatenauszuges überprüfen.
Wenn Beschäftigungszeiten nicht stimmen, müssen Sie das persönlich bei der zuständigen Servicestelle der Österreichischen Gesundheitskasse zu Protokoll geben.
Mit sonstigen Versicherungszeiten sind z.B. Arbeitslosengeldbezug, Krankengeldbezug, Kindererziehungszeiten, Bundesheer oder Zivildienst gemeint. Es kann sein, dass diese Zeiten nicht oder falsch gemeldet sind.
Wenn sonstige Versicherungszeiten fehlen oder falsch sind, müssen Sie das persönlich bei der zuständigen Servicestelle der Österreichischen Gesundheitskasse zu Protokoll geben.
Ob Beitragsgrundlagen wie etwa der Bruttolohn korrekt gemeldet worden sind, kann anhand der Beitragsgrundlagenaufstellung überprüft werden.
Wenn Ihre Beitragsgrundlagen falsch gemeldet wurden, müssen Sie das persönlich bei der zuständigen Servicestelle der Österreichischen Gesundheitskasse zu Protokoll geben.
Bei Nicht- oder Falschmeldung von Versicherungszeiten sollte ein Feststellungsverfahren bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) durchgeführt werden, bevor Sie einen Bescheid anfordern.
Wenden Sie sich bitte an die zuständige Servicestelle der Österreichischen Gesundheitskasse – Sie müssen persönlich zu Protokoll geben, dass Sie einen Bescheid möchten.
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1616
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: sozialpolitik@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.
© 2024 AK Tirol | Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck | 0800 22 55 22