Werkvertrag

WerkvertragsnehmerInnen (WerkunternehmerInnen) verpflichten sich, für einen anderen (Werkbesteller) ein bestimmtes Werk herzustellen.

Bei einem Werkvertrag ist nicht vorgeschrieben, wann, wo und wie Sie arbeiten. Anders als beim Arbeitsvertrag arbeiten Sie selbstständig.

Hinweis

Informieren Sie sich zeitgerecht bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder beim zuständigen Magistrat, ob Sie eine Gewerbeberechtigung für die beabsichtigte Tätigkeit benötigen.

Merkmale eines Werkvertrages

  • Er ist auf Erfolg ausgerichtet (Erfolgsgarantie).
  • Es besteht in der Regel keine persönliche Arbeitspflicht.
  • Werkvertragsnehmer:innen verwenden eigene Arbeitsmittel. 
  • Werkvertragsnehmer:innen sind nicht in die Organisation des Werk-Bestellers eingegliedert
  •  Es besteht keine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit.

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Musterbriefe & anträge

Hier finden Sie Musterbriefe und Anträge rund ums Thema "Arbeitsvertrag".

Beispiel

Ein Mann gibt bei einer Schneiderei einen Anzug in Auftrag. Zwischen ihm und der Schneiderei entsteht ein Werkvertrag. Zwischen den Gesell:innen, die den Anzug tatsächlich nähen, und der Schneiderei besteht aber ein Arbeitsvertrag. 

Versicherungspflicht

Für die Pflichtversicherung nach dem GSVG als sog. Neuer Selbständiger in der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) gibt es eine Gewinngrenze im Kalenderjahr von € 5.830,20. Wenn Sie die Höhe des Gewinnes nicht genau einschätzen können, gibt es die Möglichkeit, sich bei der SVS zu melden und bekannt zu geben, dass der Gewinn unter € 5.830,20 liegen wird. Durch diese Meldung haben Sie die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in der Kranken- und Unfallversicherung für € 43,68 monatlich. Wenn Sie vermuten, die Versicherungsgrenze zu überschreiten, können Sie das auch sofort der SVS bekannt geben. Sie sind dann mit dem Beginn der Tätigkeit pflichtversichert in der Kranken-,Unfall und Pensionsversicherung.

Achtung!

Nach Erhalt des Einkommenssteuerbescheides steht der endgültige Gewinn fest. Wenn Sie keine Meldung abgegeben haben oder der Gewinn entgegen der Meldung doch höher als € 5.830,20 ist, haben Sie nur ein Monat ab Ausstellung des Bescheides Zeit, der SVS die Überschreitung zu melden. Wenn Sie das nicht tun, müssen Sie nicht nur die Beiträge nachbezahlen, sondern auch einen Beitragszuschlag von 9,3 %.

Höhe der Sozialversicherungsbeiträge

Die Kosten für die Pensions- und Krankenversicherung betragen 26,15 % des steuerlichen Gewinns . Dazu kommen noch 1,53 % für die Selbstständigenvorsorge. Für die Unfallversicherung zahlen Sie monatlich € 10,64.

Tipp

Wenn Sie aufgrund von Werkverträgen sozialversicherungspflichtig sind, werden Ihre Beiträge in den ersten drei Jahren nur auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage eingehoben. Legen Sie sich aber auf jeden Fall etwas Geld auf die Seite: Sollten Sie über der Mindestbeitragsgrundlage verdienen, müssen Sie Beiträge nachzahlen.

Arbeitslosenversicherung

Wenn Sie mit der selbstständigen Tätigkeit vor dem 1.1.2009 begonnen haben, sind Sie nicht arbeitslosenversichert. Aber wenn Sie in der „Gewerblichen“ versichert sind, bleibt ein davor erworbener Anspruch auf Arbeitslosengeld unbeschränkt erhalten.

Das gilt auch, wenn Sie mit dem Werkvertrag ab 1.1.2009 beginnen und davor mindestens 5 Jahre arbeitslosenversichert waren. Bei weniger als 5 Jahren bleibt der Anspruch 5 Jahre lang erhalten.

Ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht gegeben, weil entweder die Anwartschaft nicht erfüllt ist oder die Bezugsdauer bereits ausgeschöpft wurde, ist der Abschluss der freiwilligen Arbeitslosenversicherung zu überlegen. So sind Sie auch als Selbständiger gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit geschützt. Das gilt auch, falls Sie einen über fünf Jahre hinausgehenden Schutz wollen.

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Kontakt

Kontakt

Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 -1414

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr

E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.  

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