Pensionsvorschuss

Der Pensionsvorschuss stellt eine finanzielle Absicherung für Personen dar, die einen Pensionsantrag gestellt haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Achtung!

Wenn Sie einen Pensionsantrag stellen, während Sie Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bekommen, müssen Sie das beim AMS unbedingt melden!

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? 

  • Sie müssen einen Antrag auf eine Pension stellen (Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitspension, Übergangsgeld aus der gesetzlichen Pensions- oder Unfallversicherung, Alterspension oder Sonderruhegeld)         
  • Sie müssen die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erfüllen, mit Ausnahme der Arbeitswilligkeit, Arbeitsfähigkeit und der Arbeitsbereitschaft.                                          
  • Mit der Zuerkennung der Leistungen aus der Sozialversicherung muss gerechnet werden können. Das ist nur dann der Fall, wenn Sie die Wartefrist erfüllen. Falls Sie eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension beantragen, muss außerdem ein Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt bestätigen, dass Sie nicht arbeitsfähig sind.

Leistung bei festgestellter Arbeitsfähigkeit

Bestätigt das Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt allerdings, dass Sie arbeitsfähig sind, gebührt weiterhin das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe und Sie müssen der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.

Pensionsvorschuss bei aufrechtem Arbeitsverhältnis

Ein Pensionsvorschuss kann auch bei aufrechtem Arbeitsverhältnis gewährt werden, wenn Sie schon sehr lange krank sind, der Arbeitgeber kein Entgelt mehr weiter bezahlen muss und der Anspruch auf Krankengeld bereits erschöpft ist. In diesem Fall besteht Anspruch auf Pensionsvorschuss jedenfalls bis zur Vorlage des Gutachtens, wenn man sich so rasch wie möglich der Begutachtung unterzieht, da bis dahin davon auszugehen ist, dass keine Arbeitsfähigkeit besteht.

Achtung!

Bescheinigt Ihnen das Gutachten jedoch Arbeitsfähigkeit, bekommen Sie ab diesem Zeitpunkt vom AMS keine weitere Leistung mehr, weil Sie nicht arbeitslos sind. 

Besonderheit beim Antrag auf Alterspension

Wenn Sie einen Antrag auf Alterspension stellen, muss Ihr Pensionsversicherungsträger bestätigen, dass voraussichtlich eine Leistungspflicht dem Grunde nach binnen zwei Monaten nach dem Stichtag für die Pension nicht festgestellt werden kann.

Antragstellung, Höhe und Auszahlung

Der Pensionsvorschuss wird wie das Arbeitslosengeld beantragt und ausbezahlt. Er gebührt in der Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe. Wenn Sie einen Antrag auf eine Alterspension stellen, kann der Vorschuss ausnahmsweise (rückwirkend) ab dem Pensionsstichtag gewährt werden, sofern der Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Bestätigung durch den Pensionsversicherungsträger gestellt wird. Der Antrag auf einen Pensionsvorschuss kann auch von einem Vertreter oder einer Vertreterin eingebracht werden. Die Bezugsdauer und -höhe entspricht jener des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe.

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