Pflege
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1.2.2023

Erschwerniszuschlag: Verbesserungen bei belastenden Pflegesituationen

Mit 1. Jänner 2023 wurde der Erschwerniszuschlag für Betroffene mit einer schweren geistigen oder psychischen Behinderung von 25 auf 45 Stunden erhöht. Die AK Sozialrechtsexpert:innen helfen und beraten unter Tel. 0800/22 55 22 – 1616.

Schon bislang war bei Menschen mit einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung – insbesondere einer demenziellen Erkrankung – ab dem 15. Geburtstag beim Pflegegeld ein pauschaler Erschwerniszuschlag in der Höhe von 25 Stunden pro Monat zu berücksichtigen.

Damit sollten die sogenannten pflegeerschwerenden Faktoren abgegolten werden. Pflegeerschwerende Faktoren liegen dann vor, wenn sich Defizite der Orientierung, des Antriebs, des Denkens, der planerischen und praktischen Umsetzung von Handlungen, der sozialen Funktion und der emotionalen Kontrolle in Summe als schwere Verhaltensstörung äußern.

Aber jeder, der in die Betreuung und Pflege der betroffenen Menschen eingebunden ist, weiß, dass diese Beeinträchtigungen eine besondere Herausforderung und Belastung darstellen. Deshalb wurde von der Arbeiterkammer schon lange gefordert, diese belastenden Pflegesituationen noch verstärkt zu berücksichtigen.

Höherer Zuschlag

Mit 1. Jänner 2023 wurde nun der Erschwerniszuschlag von 25 auf 45 Stunden erhöht, sodass etliche Betroffene erleichtert die Chance auf einen erhöhten Pflegegeldbezug haben.

  • In den Fällen, in denen bei Zuerkennung des Pflegegeldes ein Erschwerniszuschlag Berücksichtigung gefunden hat, wird die Prüfung, ob sich daraus eine höhere Pflegegeldstufe ergibt, grundsätzlich ohne neuerliche Begutachtung ab 1. Jänner 2023 von Amts wegen erfolgen.
  • Für jene Fälle, bei welchen sich notwendige zusätzliche Kriterien für die Pflegegeldstufen 5 bis 7 nicht aus den bereits vorliegenden Gutachten ableiten lassen, wird eine neuerliche Begutachtung durchgeführt werden.

Die betroffenen Personen wurden bereits mit Schreiben Anfang Dezember 2022 seitens der Pensionsversicherungsanstalt informiert, dass eine amtswegige Überprüfung erfolgen wird. Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Personen kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Im Falle einer Erhöhung des Pflegegeldes gebührt diese ab dem 1. Jänner 2023.

Die AK Sozialrechtsexpert:innen beraten und helfen unter Tel. 0800/22 55 22 − 1616.

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