Gesundheits- und Krankenpflege
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
Im Berufsfeld der Massage ist zu unterscheiden: Gewerbliche Massage, Medizinische Massage und Heilmassage
Gewerbliche Masseurin / Gewerblicher Masseur
Gewerbliche Masseurinnen/Masseure führen Massagen zu Zwecken der Vorsorge, der Gesundheitsförderung und der Steigerung des Wohlbefindens durch. Heilbehandlungen an kranken Menschen dürfen von Gewerblichen Masseurinnen/Masseuren laut Gesetz nicht durchgeführt werden.
Die Ausbildung zum/zur Masseur/in kann durch Absolvierung einer zweijährigen Lehre oder auch durch Absolvierung einer Ausbildung in Kursform erfolgen.
Mindestalter von 17 Jahren
Ausbildungsstätten in Tirol
BFI Tirol, Ing.-Etzel-Straße 7, 6020 Innsbruck , Telefon: 0512/59660-0, Homepage: www.bfi.tirol
Die Kurse bei genannten Bildungseinrichtungen sind kostenpflichtig (WIFI ca. € 6.000,--).
Nachstehende Stellen informieren Sie über mögiche Beihilfen und deren Fördervoraussetzungen:
Medizinische Masseurin / Medizinischer Masseur
Tätigkeitsbereich und Ausbildung sind für Medizinische Massage und Heilmassage durch das 2003 in Kraft getretene „Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum Medizinischen Masseur und zum Heilmasseur“ (MMHmG) geregelt. Die alte Berufsbezeichnung „Heilbademeister und Heilmasseur“ wurde durch die Berufsbezeichnung „Medizinische/r Masseur/in“ ersetzt.
Zu den Aufgaben medizinischer Masseurinnen/Masseure zählt die Durchführung von Klassischer Massage, Packungsanwendungen, Thermotherapie, Ultraschalltherapie und Spezialmassagen, zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht bzw. unter Aufsicht einer Physiotherapeutin oder eines Physiotherapeuten.
Die Ausbildung erfolgt in zwei Modulen im Ausmaß von insgesamt 1690 Stunden. Davon sind 815 Stunden theoretischer Unterricht und 875 Stunden praktische Ausbildung.
Die Kurse bei genannten Bildungseinrichtungen sind kostenpflichtig und liegen zwischen € 5000,-- und € 6000,-- Euro.
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Heilmasseurin / Heilmasseur
Die Berufsbilder Medizinische Massage und Heilmassage sind nahezu ident. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Heilmasseurinnen/Heilmasseure zur freiberuflichen Berufsausbildung berechtigt sind. Voraussetzung dafür ist die Meldung an die jeweils zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
Die Ausbildung zur/zum Heilmasseurin/Heilmasseur erfolgt in einem Aufschulungsmodul im Ausmaß von 800 Stunden.
Berufsberechtigung als Medizinische/r Masseur/n
Die Kurse bei genannten Bildungseinrichtungen sind kostenpflichtig und liegen zwischen € 5000,-- und € 6000,-- Euro.
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Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1645
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail:
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