Berufsrechte
Berufsrechte der einzelnen nichtärztlichen Gesundheitsberufe zum Nachlesen.
Der medizinisch-technische Fachdienst umfasst die Ausführung einfacher medizinisch-technischer Laboratoriumsmethoden, einfacher physiotherapeutischer Behandlungen sowie Hilfeleistungen bei der Anwendung von Röntgenstrahlen zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken.
Eine Ausbildung in diesem Beruf ist nicht mehr möglich. Die Berufsangehörigen wurden in das Medizinische Assistenzberufsgesetz überführt.
Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Medizinischen Assistenzberufe-Gesetzes die Berufsberechtigung im medizinischen Fachdienst besessen haben, sind zu Ausübung der Laborassistenz, der Röntgenassistenz und des Berufes des/ der medizinischen Masseurs/ Masseurin berechtigt.
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