Medizinisch-technischer Fachdienst

Der medizinisch-technische Fachdienst umfasst die Ausführung einfacher medizinisch-technischer Laboratoriumsmethoden, einfacher physiotherapeutischer Behandlungen sowie Hilfeleistungen bei der Anwendung von Röntgenstrahlen zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken. 

Eine Ausbildung in diesem Beruf ist nicht mehr möglich. Die Berufsangehörigen wurden in das Medizinische Assistenzberufsgesetz überführt. 

Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Medizinischen Assistenzberufe-Gesetzes die Berufsberechtigung im medizinischen Fachdienst besessen haben, sind zu Ausübung der Laborassistenz, der Röntgenassistenz und des Berufes des/ der medizinischen Masseurs/ Masseurin berechtigt.

Kontakt

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Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe 

0800/22 55 22 - 1645

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

E-Mail:

gup@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.