Privatsphäre am Arbeitsplatz
Kinderwunsch, Krankheiten, Vorstrafen: Was muss ich dem Chef über mich preisgeben? Welche Fragen sind verboten? Darf er mich überwachen?
Die Olympischen Winterspiele von 6. bis 22. Februar 2026 in Italien begeistern viele Menschen – auch am Arbeitsplatz sind sie Gesprächsthema. Aber darf man im Büro zuschauen, zuhören oder mitfiebern? Ein Überblick.
Falls Fernsehen im Betrieb ausdrücklich erlaubt sein sollte, dürfen Arbeitnehmer:innen die Winterspiele nebenbei laufen lassen, solange die Arbeit nicht leidet. Heimlich schauen – etwa per TV oder Stream ohne Erlaubnis – und dabei die Leistung vernachlässigen, kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Tipp der AK-Expert:innen: Nicht heimlich schauen! Vorher mit der Führungskraft absprechen. Gibt es keine ausdrückliche Erlaubnis, besser nach der Arbeit zu Hause zuschauen.
Ist Radiohören während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen die Bewerbe auch im Radio verfolgt werden – wenn die Arbeit weiterhin ordentlich erledigt wird. Ist die private Internetnutzung erlaubt, dürfen auch Ergebnisse online abgerufen werden.
Tipp der AK-Expert:innen: Im Zweifel vorab mit der Führungskraft klären, wie dies im eigenen Betrieb geregelt wird.
Wer während der Winterspiele Urlaub nehmen möchte, muss das mit dem/der Arbeitgeber:in vereinbaren.
Dabei zählen:
Wichtig:
Für die Winterspiele gelten keine Sonderregeln beim Alkohol. Gibt es ein Alkoholverbot im Betrieb, gilt dieses uneingeschränkt – auch während der Spiele. Der Umgang mit Alkohol ist oft in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Zusätzlich kann der/die Arbeitgeber:in den Alkoholkonsum per Weisung untersagen.
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
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