Schwarze TV-Fernbedienung auf dem Tisch, Biathlon oder Skirennen läuft im Hintergrund
© Bonsales, stock.adobe.com
16.1.2026

Olympische Winterspiele im Büro – erlaubt oder Regelbruch?  

Die Olympischen Winterspiele von 6. bis 22. Februar 2026 in Italien begeistern viele Menschen – auch am Arbeitsplatz sind sie Gesprächsthema. Aber darf man im Büro zuschauen, zuhören oder mitfiebern? Ein Überblick. 


Fernsehen im Betrieb

Falls Fernsehen im Betrieb ausdrücklich erlaubt sein sollte, dürfen Arbeitnehmer:innen die Winterspiele nebenbei laufen lassen, solange die Arbeit nicht leidet. Heimlich schauen – etwa per TV oder Stream ohne Erlaubnis – und dabei die Leistung vernachlässigen, kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Tipp der AK-Expert:innen: Nicht heimlich schauen! Vorher mit der Führungskraft absprechen. Gibt es keine ausdrückliche Erlaubnis, besser nach der Arbeit zu Hause zuschauen.

Radio hören und Internet nutzen

Ist Radiohören während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen die Bewerbe auch im Radio verfolgt werden – wenn die Arbeit weiterhin ordentlich erledigt wird. Ist die private Internetnutzung erlaubt, dürfen auch Ergebnisse online abgerufen werden.

Tipp der AK-Expert:innen: Im Zweifel vorab mit der Führungskraft klären, wie dies im eigenen Betrieb geregelt wird. 

Urlaub nehmen

Wer während der Winterspiele Urlaub nehmen möchte, muss das mit dem/der Arbeitgeber:in vereinbaren.
Dabei zählen:

  • die Erholung der Arbeitnehmer:innen
  • die betrieblichen Erfordernisse

Wichtig:

  • Urlaub kann nicht einseitig angeordnet werden.
  • Urlaub darf aber auch nicht eigenmächtig angetreten oder verlängert werden. 

Ein Bier zu den Winterspielen? 

Für die Winterspiele gelten keine Sonderregeln beim Alkohol. Gibt es ein Alkoholverbot im Betrieb, gilt dieses uneingeschränkt – auch während der Spiele. Der Umgang mit Alkohol ist oft in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Zusätzlich kann der/die Arbeitgeber:in den Alkoholkonsum per Weisung untersagen.

Kurz gesagt 

Mitfiebern ist okay – wenn es erlaubt ist und die Arbeit nicht leidet. Im Zweifel: Nachfragen statt riskieren! 

Kontakt

Kontakt

Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 -1414

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr

E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.  

Das könnte Sie auch interessieren

Junger blonder Mann und junge blonde Frau im Gespräch mit einer dunkelhaarigen Frau, die von hinten abgebildet ist.

Privat­sphäre am Ar­beits­platz

Kinderwunsch, Krankheiten, Vorstrafen: Was muss ich dem Chef über mich preis­ge­ben? Welche Fragen sind verboten? Darf er mich überwachen?

Junger Mann mit Faschingsmaske im Büro

Fasching im Büro?

Darf ich im Fasching kostümiert arbeiten? Ist die Faschingsfeier ein Pflichttermin? Ein bisschen Arbeitsrecht im Konfettiregen.

Junge Frau arbeitet am Laptop. Kleiner Hund sitzt bei ihr.

Kollege Hund am Arbeitsplatz

Hunde sind in vielen Büros gern gesehene Kolleg:innen. Damit das Zusammenleben von Mensch und Tier funktioniert, sollten einige Dinge geklärt werden.