Wenn der Chef keine Arbeit hat ...
Gerade nichts zu tun? Dann schicken Chefs ihre Mitarbeiter:innen gerne kurzfristig heim. Oft entstehen dabei Minusstunden. Ok ist das nicht immer.
Alles, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen sollten, wenn sie von Zugausfällen betroffen sind, haben die Arbeitsrechtsexpert:innen der AK Tirol für sie zusammengestellt. Sie beraten und helfen unter Tel. 0800/22 55 22 – 1414.
Bei Dienstverhinderung muss das Entgelt weiter bezahlt werden. Seit 1. Juli 2018 sind die gesetzlichen Regelungen für Arbeiter:innen den Angestellten angeglichen.
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behalten den Anspruch auf Entgelt, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden für verhältnismäßig kurze Zeit verhindert sind, ihre Arbeit zu leisten.
Wenn Sie beispielsweise aufgrund von Zugausfällen zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommen, dann brauchen Sie keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten.
Sie müssen aber...
Das Gleiche gilt für den Fall, dass Kinder den Kindergarten oder die Schule wegen der Zugausfälle nicht erreichen können und Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen.
Diese Regelungen sind zwingend - sie können nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden. Gibt es abweichende Regelungen im Kollektivvertrag, im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, dann müssen diese günstiger sein.
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
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