Krankenschwester
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6.5.2025

AK Referat "Gesundheit und Pflege": Hilfe für Beschäftigte und Angehörige

Mitarbeiter in den Gesundheits- und Sozialberufen, aber auch Angehörige von Patient:innen können sich mit ihren Fragen und Problemen an das Team vom AK Referat „Gesundheit und Pflege“ wenden. Dieses ist auch zuständig für die Eintragung im Gesundheitsberuferegister.

Die Arbeitsbelastung der Gesundheits- und Sozialberufe hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Anspruchsvolle Arbeitsbedingungen führen dazu, dass gerade diese Berufsgruppe oft vor dem Ausbrennen steht. Durch die erhöhten Anforderungen und den zunehmenden Druck, ist es häufig nicht mehr möglich, unter Einhaltung ihrer berufsrechtlichen Regelungen zu arbeiten. Immer wieder kommt es vor, dass z. B. Angehörige der Pflegeassistenzberufe Tätigkeiten des Gehobenen Dienstes übernehmen, um den Betrieb am Laufen zu halten.

Angebote für Gesundheits- und Sozialberufe

Die AK Tirol ist sich dieser Probleme bewusst und hat dafür eine Anlaufstelle, das Referat „Gesundheit und Pflege“ eingerichtet. Hier finden Personen aus den Berufsgruppen der Gesundheits- und Sozialberufe Rat in Bezug auf die verschiedenen berufsrechtlichen Regelungen, wie z. B. zu Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, MTD-Gesetz, Hebammengesetz, Kardiotechnikergesetz, Sanitätergesetz, Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetz, Medizinischem Assistenzberufe-Gesetz und einigen mehr.

Dazu gehören Fragen wie: Darf eine Person aus der Berufsgruppe der Pflegeassistent:innen venös Blut abnehmen, wenn sie von einem Angehörigen des Gehobenen Dienstes dazu aufgefordert wird? Dürfen Mitarbeiter in der Pflegeassistenz- oder Pflegefachassistenz einen Patienten/Klienten katheterisieren, um Harn für eine Untersuchung zu gewinnen? Ist es einem Angehörigen der Pflegeassistenz erlaubt, bei einer liegenden Venenverweilkanüle Infusionen abzuhängen? Welche Tätigkeiten dürfen Heimhelfer:innen durchführen? 

Probleme mit Haftungsfragen
Gesundheits- oder Sozialberufe bergen immer gewisse Risiken, Patienten/Klienten zu schädigen und die Beschäftigten setzen sich häufig mit möglichen Fehlern und den daraus resultierenden Folgen auseinander, die im Zuge der Berufsausübung auftreten können, wie z. B. der Tod eines Patienten nach Verabreichung eines falschen Medikamentes, ein Oberschenkelhalsbruch, verursacht durch den Sturz eines Patienten im Rahmen der Mobilisation, oder die Entstehung eines Dekubitus. Daraus ergibt sich, dass die Haftung ein wichtiges Thema ist. Im AK Referat „Gesundheit und Pflege“ erhalten die Mitarbeiter der Gesundheits- und Sozialberufe Auskunft über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z. B. ABGB, StGB).

Schutz und Hilfe
Zusätzlich ist das AK Referat zuständig für die Begutachtung von Gesetzen, das Halten und Organisieren von Vorträgen, die Vertretung der Gruppe der Arbeitnehmer:innen in verschiedenen Kommissionen, die Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlägen für die Politik usw.

Anlaufstelle für Angehörige

Auch die Interessen der pflegenden Angehörigen und der Pflegebedürftigen werden hier vertreten. So werden wichtige Fragen beantwortet, etwa zu Unterstützungsmöglichkeiten bei der Pflege durch Angehörige, zur Antragstellung für den Angehörigenbonus oder zur Selbst- und Weiterversicherung für pflegende Angehörige.

Infos zur Betreuung
Das Team des Referats „Gesundheit und Pflege“ erteilt auch Auskünfte bezüglich Förderungen, Heimaufnahme etc. Viele pflegende Angehörige setzen sich insbesondere mit dem Thema der 24-Stunden-Betreuuung auseinander. Dazu erhalten die betroffenen Personen u. a. Informationen über die Möglichkeiten der Betreuung in Privathaushalten, welche Tätigkeiten Betreuungskräfte übernehmen dürfen und über etwaige finanzielle Unterstützungen für die Personenbetreuung.

Fragen zum Erwachsenenschutz 
Ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, auch wenn aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter die Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist, ist vielen Menschen ein wichtiges Anliegen. Das Referat „Gesundheit und Pflege“ informiert zu den verschiedenen Säulen der Erwachsenenvertretung und beantwortet auch Fragen zu den formellen Voraussetzungen zur Errichtung einer Patientenverfügung.

Registrierung der Gesundheitsberufe

Seit 1. Juli 2018 müssen Berufsangehörige, die in einem Gesundheits- und Krankenpflegeberuf, im Gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberuf oder als Operationstechnische Assistenz tätig sind, in das Gesundheitsberuferegister eingetragen werden. Das AK Referat „Gesundheit und Pflege“ ist als Behörde zuständig für die Eintragung und unterstützt die Berufsangehörigen bei der Antragstellung. Im Rahmen der Eintragung werden auch berufsrechtliche Fragen und Fragen zu Anerkennungs- und Nostrifizierungsverfahren beantwortet.

Gut vernetzt in der AK Tirol

Durch die enge Zusammenarbeit mit den AK Abteilungen Sozialrecht und Arbeitsrecht bekommen sowohl Angehörige der (nichtärztlichen) Gesundheits- und Sozialberufe als auch pflegende Angehörige eine umfassende Beratung, z. B. auch zum Thema Pflegegeld.

Kontakt & INfo

Sie erreichen das AK Referat „Gesundheit und Pflege“ unter Tel. 0800/225522-1650 oder per e-Mail an gup@ak-tirol.com

Kontakt

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