Frau sitzt mit Unterlagen und Laptop am Küchentisch
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23.10.2025

Weiterarbeiten auch in der Pension: Das geht an die Finanz!

Kein Auskommen mit dem Einkommen bzw. der Pension – laut EU-Statistik sind 15 Prozent der österreichischen Haushalte mit Pensionseinkommen armutsgefährdet. Doch wie viel holt sich der Staat, wenn man in der Pension arbeitet? Die AK klärt auf.

Wenn neben einem Pensionsbezug noch ein zusätzliches Einkommen erzielt wird, kommt es in der Regel zu einer steuerlichen Nachzahlung ans Finanzamt. Die Arbeitsstelle, bei der der Zuverdienst erworben wird, führt bis zu einem monatlichen Einkommen von ca. 1.350 Euro netto keine Lohnsteuer ab. Wenn dieses Einkommen zusätzlich zu einer Pension erworben wird, fällt am Jahresende eine Steuernachzahlung an, da beide Einkommen (Pension und Zuverdienst) vom Finanzamt zusammengezählt werden. Liegt der monatliche Gesamtverdienst im Durchschnitt über den 1.350 Euro, kommt es zu einer Steuernachzahlung.

Im Vergleich ist die Steuerbelastung gleich hoch, unabhängig davon, ob das erzielte Einkommen nur von einer Stelle zufließt (hier wird die gesamte Steuer sofort abgezogen) oder aus mehreren Einkommensquellen (Pensionsversicherung und Arbeitgeber) stammt und die Steuer nachbezahlt werden muss. Es ist daher ratsam, sich bereits vor Aufnahme einer Nebenbeschäftigung über die Steuerhöhe zu erkundigen. Im Endeffekt zählt beim Finanzamt immer das Jahreseinkommen.

Warum kann bei mehreren Einkommen nicht sofort die gesamte Lohnsteuer abgezogen werden?

Das funktioniert deshalb nicht, weil bei mehreren auszahlenden Stellen die jeweils anderen Bezüge nicht bekannt sind und daher nicht sofort zusammen versteuert werden können. Nur bei Vorliegen mehrerer Pensionen (z. B. Eigen- und Witwenpension) können diese von der Pensionsversicherungsanstalt zusammengezählt und gemeinsam versteuert werden, dann kommt es zu keiner Steuernachzahlung ans Finanzamt.

Wie hoch ist nun die Nachzahlung?

Als einfache Faustregel kann gelten: Als Bezieher einer Durchschnittspension muss man ca. zwischen 20 % und 33 % vom Nebeneinkommen an Steuern nachzahlen, je nach Höhe des Gesamteinkommens. Die genaue Höhe der Nachzahlung kann auf der Homepage der Arbeiterkammer unter https://www.arbeiterkammer.at/zuverdienst berechnet werden. 

Auch ein Nebeneinkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro ist steuerpflichtig. Werden zwei geringfügige Arbeitseinkommen zur Pension dazuverdient und wird gesamt die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, müssen auch Sozialversicherungsbeiträge von 3,87 % an die ÖGK nachbezahlt werden.

Die AK Steuerrechtsexpert:innen der AK Tirol informieren und beraten unter 0800/22 55 22 – 1466

Rechner

Pensionsrechner

Wann kann ich in Pension gehen? Wie hoch wird meine Pension sein? Der AK Pensionsrechner hilft Ihnen, Ihre Pensionshöhe abzuschätzen.

Beispiele: Das gilt bei Arbeit in der Pension

Die Steuerexpert:innen der AK Tirol haben zur Veranschaulichung mehrere Beispiele durchgerechnet. Basis waren unterschiedliche Netto-Pensionen.

Achtung: Beispiele gelten bei regulärer Alterspension!

Beispiele: Die Pension beträgt 1.330 Euro netto (durchschnittliche österreichische Pensionshöhe)

  • Vollzeit weiterarbeiten nach Pensionsantritt

    Pension von 1.330 Euro netto (durchschnittliche österreichische Pensionshöhe) mit (Vollzeit-)Zusatzeinkommen von 2.111 Euro netto monatlich (durchschnittliches Tiroler Nettoeinkommen): 
    Nachzahlung ans Finanzamt: 476 Euro pro Monat (5.712 Euro pro Jahr)

  • Geringfügige Beschäftigung nach Pensionsantritt

    Pension von 1.330 Euro netto mit geringfügigem Zusatzeinkommen von 500 Euro netto monatlich:
    Nachzahlung ans Finanzamt: 60 Euro pro Monat (720 Euro pro Jahr)

Beispiele: Die Pension beträgt 1.790 Euro netto

  • Reduziert Weiterarbeiten nach Pensionsantritt

    Pension von 1.790 Euro netto mit Zusatzeinkommen von 1.713 Euro netto monatlich:
    Nachzahlung ans Finanzamt: 547 Euro pro Monat (6.564 Euro pro Jahr)

  • Geringfügige Beschäftigung nach Pensionsantritt

    Pension von 1.790 Euro netto mit geringfügigem Zusatzeinkommen von 300 Euro netto monatlich:
    Nachzahlung ans Finanzamt: 80 Euro pro Monat (960 Euro pro Jahr) 


Beispiele: Die Pension beträgt 2.070 Euro netto

  • Reduziert Weiterarbeiten nach Pensionsantritt

    Pension von 2.070 Euro netto mit Zusatzeinkommen von 951 Euro netto monatlich: 
    Nachzahlung ans Finanzamt: 304 Euro pro Monat (3.648 Euro pro Jahr) 

  • Geringfügige Beschäftigung nach Pensionsantritt

    Pension von 2.070 euro netto mit geringfügigem Zusatzeinkommen von 500 Euro netto monatlich:
    Nachzahlung ans Finanzamt: 134 Euro pro Monat (1.608 Euro pro Jahr)

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