Race Man
© Erich Spiess
4.2.2025

Ski-WM im Büro: Was erlaubt ist

Die alpine Ski-WM vom 4. bis 16. Februar 2025 in Saalbach wird auch viele Österreicher:innen packen. Kaum ein Betrieb in dem die Ski-WM nicht Gesprächsthema ist. Doch dürfen Arbeitnehmer:innen im Betrieb ihren Lieblingsskifahrer:innen vorm Bildschirm die Daumen drücken?

Fernsehen im Betrieb

Nur wenn der TV-Konsum im Betrieb ausdrücklich gestattet ist, dürfen Arbeitnehmer:innen auch die Ski-WM nebenbei laufen lassen, sofern die Arbeitsleistung nicht darunter leidet. Folgen Arbeitnehmer:innen den Rennen jedoch hinter dem Rücken ihres Arbeitgebers per TV oder Internet-Stream und erbringen Sie deshalb Ihre Arbeitsleistung nicht, kann dies zur Gefahr für den Arbeitsplatz werden. 

„Schauen Sie die Ski-WM daher nicht heimlich im Büro und sprechen Sie sich jedenfalls mit ihrem Arbeitgeber ab", raten die AK-Expert:innen. Wenn Ihr Arbeitgeber Fernsehen oder Streamen nicht ausdrücklich erlaubt, schauen Sie sich die Ski-Rennen lieber zu Hause nach der Arbeit an.

Radio hören und Internet

Gestattet der Arbeitgeber den Radiokonsum während der Dienstzeit, dürfen Dienstnehmer:innen auch während der WM die Rennen im Radio mitverfolgen – sofern sie ihre Arbeitsleistung weiterhin erbringen. Ist die Privatnutzung des Internets erlaubt, so dürfen Arbeitnehmer:innen die Ergebnisse der Ski-Rennen auch online abrufen.

Urlaub nehmen

Wer sich für die alpine Ski-WM 2025 Urlaub nehmen will, muss dies mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Dabei muss auf die Erholungsmöglichkeiten des:der Arbeitnehmer:in und die Erfordernisse des Betriebes Rücksicht genommen werden. Der Arbeitgeber kann Urlaubstermine nicht einseitig aufzwingen. Andererseits dürfen Arbeitnehmer:innen einen Urlaub auch nicht einseitig antreten oder willkürlich verlängern.

Ein Bier zur Ski-WM?

Für die Ski-WM 2025 gibt es beim Alkoholkonsum keine Ausnahmen gegenüber geltenden Vereinbarungen. Gibt es ein Alkoholverbot im Betrieb, dann muss man sich auch während der Ski-WM daran halten. Oft ist der Umgang mit Alkohol im Betrieb in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Der Arbeitgeber kann aber auch mittels Weisung den Konsum von Alkohol während der Dienstzeit untersagen.

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