AK Analyse: Die große Panikmache bei den Pensionen
„Unfinanzierbar“, „Pensionsloch“, „Explosion bei Pensionsausgaben“: NegativeMeldungen über das staatliche Pensionssystem überschlagen sich gerade in Zeiten, in denen über die Höhe der Pensionen verhandelt wird. Die Fakten zeigen jedoch ein anderes Bild.
Die Diskussion über die Erhöhung der Pensionen brachte wieder ein altes Schreckgespenst zu Tage, nämlich, dass die Pensionen nicht mehr finanzierbar seien. Mit horrenden Zahlen wird über die Unfinanzierbarkeit der Altersversorgung schwadroniert, mit harten Fakten wird gegeizt. Dies endet in reiner Panikmache, denn bei genauer Betrachtung der Fakten ergibt sich ein wesentlich differenziertes Bild: Ja, das Pensionssystem hat Reformbedarf, allerdings nicht dort, wo immer behauptet wird. Das Wichtigste dazu gleich vorweg: Die weitaus größte Zahl der Pensionisten, die ASVG-Versicherten, beziehen laut Jahresbericht der Sozialversicherung Pensionen, die zu rund 86 Prozent beitragsgedeckt sind (Bundesbeitrag 2021: 14,5 %). In anderen Worten: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanzieren sich ihre Pensionen selbst, der Bundeszuschuss fällt hier am geringsten aus. Trotzdem sind es gerade die ASVG-Versicherten, die ständig als Argument ins Feld geführt werden, um die Unfinanzierbarkeit der Pensionen zu rechtfertigen. Auch ein weiteres Detail sollte diesbezüglich nicht vergessen werden: So ist der Anteil des Bundesbeitrags an diesen Pensionen in den letzten zehn Jahren nicht gestiegen, sondern sogar gesunken. Hinzukommt, dass eine Anhebung des Pensionsalters auf die gesetzlichen 65 Jahre dieses geringe Defizit vollständig bereinigt – ein zusammenbrechendes Pensionssystem sieht anders aus. Wo aber liegt dann der Reformbedarf?
Schwellenwerte
Bei einigen Gruppen muss teilweise ein großer Teil der Pensionen aus dem Budget zugeschossen werden. Ein weiterer Knackpunkt sind auch die Pensionen der Beamten. Die Beamtenpension unterscheidet sich in ihrer Höhe je nach Berufsgruppe stark und liegt in der Regel in Österreich durchschnittlich über der ASVG-Pension. Beamte sind zwar kranken- und unfallversichert, aber nicht pensionsversichert. Sie erhalten einen Ruhegenuss vom Staat und leis-ten dafür einen Beitrag in Höhe von 12,55 % ihrer Bemessungsgrundlage. Diese besteht aus dem Gehalt und den als ruhegenussfähig erklärten Zulagen und ist ohne Höchstbemessungsgrundlage. So ergibt sich die Situation, dass von den mehr als zwölf Milliarden an Pensionsausgaben in diesem Bereich ganze drei Milliarden an Beitragseinnahmen gegenüberstehen.
Reformen. Dass das Pensionssystem an einigen Stellen reformierbar ist, steht außer Frage. Am wenigsten aber dort, wo normalerweise am stärksten eingegriffen wird, nämlich bei den ASVG-Pensionen. Auch die Höhe der für die Pensionen bereitgestellten Bundesmittel ist – gemessen an der Wirtschaftsleistung – seit den 1970er Jahren stabil geblieben und lag bei 2,2 % bis 3,4 %, aktuell ca. 3 %. Ein Pensionsloch oder eine „Explosion“ bei Pensionen lassen sich somit nicht belegen, zumal die Bundesmittel kein „Loch“ füllen, sondern seit jeher fixer Bestandteil der Finanzierung und ein wesentliches Element der sozialen Gestaltung waren bzw. sind.
AK Broschüre: "Unsere Pensionen - Fakten statt Mythen"
Kontakt
Kontakt
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1616
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: sozialpolitik@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.