Arbeitsrecht: Ansprüche rechtzeitig einfordern
Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, geht es auch um finanzielle Ansprüche. Warten Sie nicht zu lange, sonst können sie verfallen oder verjähren.
Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, geht es immer auch um finanzielle Ansprüche des bzw. der betroffenen Beschäftigten. AK Expert:innen-Tipp: Warten Sie nicht zu lange, offene Ansprüche geltend zu machen, denn sonst können sie verfallen oder verjähren.
Vielleicht kennen Sie das sogar aus eigener Erfahrung: Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind noch offen, Lohn, Gehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Überstunden wurden nicht oder nicht vollständig bezahlt.
Was viele aber nicht wissen: Je nach Branche und Kollektivvertrag gibt es sogenannte Verfallsfristen, die unterschiedlich und oft nur wenige Monate lang sein können. Auch in Arbeitsverträgen können solche Klauseln enthalten sein. Das heißt, ein bestehender Anspruch muss innerhalb der festgelegten Frist beim Arbeitgeber geltend gemacht werden, am besten schriftlich, damit er nicht verfällt.
Wird diese Frist übersehen, wird der Anspruch für immer vernichtet und kann dann auch nicht mehr bei Gericht eingeklagt werden. Daher ganz wichtig: Offene Ansprüche unbedingt vor Ablauf der Verfallsfrist schriftlich geltend machen!
Vom Verfall zu unterscheiden ist die Verjährung: Als Verjährung wird der Verlust des gerichtlichen Klagerechts bezeichnet. Das heißt, dass der Anspruch zwar weiterhin bestehen bleibt, aber nicht mehr eingeklagt werden kann. Verjährte Ansprüche können zwar eingefordert und sogar bezahlt werden, weil aber das Klagerecht fehlt, sind solche Forderungen nicht weiter durchsetzbar. Die allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist für arbeitsrechtliche Ansprüche beträgt 3 Jahre.
Lassen Sie sich von den Arbeitsrechtsexpert:innen der AK Tirol beraten, persönlich oder telefonisch unter 0800/22 55 22 – 1414.
Broschüren
Das arbeitsrechtliche Team der AK Tirol ist für Sie da!
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 -1414
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie von 13 bis 16 Uhr
E-Mail arbeitsrecht@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.
© 2024 AK Tirol | Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck | 0800 22 55 22