Parkplatz-Abzocke ausgebremst
Abmahnschreiben mit hohen Geldforderungen haben Autofahrer:innen jahrelang verunsichert – nun ist Schluss damit!
Betroffene Kund:innen erhalten nun automatisch:
Insgesamt waren 31 Klauseln der Kiwi-AGB ungültig.
Kiwi hatte in den AGB vorgesehen, Rückzahlungen in Form von „Kiwi-Guthaben“ anstelle von Geld vorzunehmen. Guthaben sollten zudem bereits nach 2 Jahren oder bei Verstößen durch Kund:innen verfallen. Die Gerichte erklärten dies für rechtswidrig.
Alle Kiwi-Guthaben, die seit dem 01.01.2023 unrechtmäßig verfallen sind, werden wiederhergestellt. Sie können nun innerhalb von 4 Jahren eingelöst werden.
Bereits vorhandenes Guthaben wird automatisch um 4 Jahre verlängert.
Kund:innen, die ab 01.01.2023 unfreiwillig ein Kiwi-Guthaben statt einer Geldrückzahlung erhalten haben, bekommen ihr Geld nun zurück.
Erstattungen in Form von Kiwi-Guthaben sind künftig nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Kund:innen möglich.
Bei fehlender Rückerstattung oder Benachrichtigung bis 31.05.2026 können sich Kund:innen direkt an austria@kiwi.com wenden.
Kiwi nutzte drei verschiedene, komplexe Klauselwerke in den Reiseverträgen, die für Kund:innen oft unübersichtlich waren. Infolge des Urteils dürfen unter anderem folgende Klauseln nicht mehr angewendet werden:
Österreichische Kund:innen, die seit dem 01.01.2023 solche Gebühren gezahlt haben, erhalten ebenfalls ein Schreiben von Kiwi.
Dank der AK-Erfolgsklage:
Kund:innen profitieren von klaren Regeln, transparenten Rückzahlungen und einer Stärkung ihrer Verbraucherrechte.
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