Paketdienst
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16.3.2021

Ärger mit Paketdiensten: Das Team der AK Konsumentenschutz-Abteilung hilft

Bestellungen via Internet haben derzeit Hochkonjunktur. Die Folge: Täglich müssen in Österreich rund 790.000 Pakete zugestellt werden. Dass es dabei auch Probleme geben kann, liegt auf der Hand. Hier erfahren Sie, was Ihr gutes Recht ist.

Wo bleibt die Lieferung

Sabine wartet seit mehr als drei Wochen auf ein Paket aus Deutschland. Bei der AK Tirol erfährt sie: Verantwortlich dafür, dass eine Bestellung ordnungsgemäß und fristgerecht zugestellt wird, ist grundsätzlich der Vertragspartner, also das Unternehmen, bei dem die Ware bestellt wurde. Der Verkäufer ist somit dafür verantwortlich, dass die Kunden die Ware erhalten, die Übergabe funktioniert und die bestellten Produkte auch unbeschädigt sind. Stellt der Paketdienst das Paket ohne Genehmigung einfach vor der Haus- oder Wohnungstür ab und es verschwindet, dann haftet das Versandunternehmen.
Wenn das Paket verloren geht oder nicht wie vereinbart zugestellt wird, hat der Kunde folgende Möglichkeiten: Er kann eine neuerliche Lieferung der bestellten Ware einfordern oder kann allenfalls auch vom Vertrag zurücktreten, je nach Fallkonstellation kann unter Umständen auch Schadenersatz verlangt werden.
Ist der Absender eine Privatperson, dann schließt diese einen Vertrag mit einem Paketdienst und damit ist dieser Paketdienst für den ordnungsgemäßen Transport gemäß den jeweiligen Vereinbarungen verantwortlich.

OFFEN GESAGT

„Wer bei Händlern vor Ort einkauft, erspart sich viele Probleme, die sich bei der Zustellung ergeben können. Dafür kann man die meisten Waren selbst begutachten, und man fördert die heimische Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze!“

Erwin Zangerl,
AK Präsident

Zusteller klingelt nicht

Immer wieder beschweren sich AK Mitglieder, dass der Zusteller nicht geläutet habe. Gründe dafür können strukturelle Probleme in größeren Unternehmen sein. Das ist ärgerlich und rechtlich nicht zulässig, einen Zustellversuch muss das Transportunternehmen zumindest durchführen. In derartigen Fällen sollte eine Beschwerde an die Zustellfirma gerichtet und auch der Verkäufer informiert werden, damit dieser das Transportunternehmen zur korrekten Lieferung auffordern kann. In der Praxis kann es allerdings oft schwierig sein, zu beweisen, dass man zu Hause gewesen ist.

Keiner zuhause

Wer nicht daheim ist, kann eine Abstellgenehmigung erteilen, zum Beispiel für die Terrasse, den Garten oder die Garage. In diesem Fall gilt: Sobald ein Paket so wie vereinbart dort abgestellt wird, übernimmt der Kunde das Risiko bzw. die Haftung, falls das Paket etwa abhanden kommt, denn die Sendung gilt damit als ordnungsgemäß zugestellt. Eine Alternative dazu wäre die Paketabholung bei einer auszuwählenden Abholstation. Dort kann die Ware während der jeweiligen Öffnungszeiten für einen bestimmten Zeitraum abgeholt werden.

Eines ist klar: Wenn bei einer Paket-Zustellung etwas schief läuft, dürfen nicht die Konsumentinnen und Konsumenten die Leidtragenden sein. Betroffene können sich bei Beschwerden oder Fragen an die AK Experten wenden.

„Übrigens: Mit einem Einkauf beim Händler vor Ort erspart man sich solche Probleme von vornherein“, betont AK Präsident Erwin Zangerl. „Hier kann man die meisten Waren selbst begutachten, und man fördert die heimische Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze!“

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Die AK Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer helfen und beraten unter 0800/22 55 22 – 1818 oder via eMail an

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