AK warnt: Passwortdiebe sind gefährlich
Die Fälle von Identitätsdiebstahl häufen sich. Die Folgen sind gravierend, denn der sorglose Umgang mit Daten und Passwörtern ist gefährlich.
Kino und Theater sind zu – für Unterhaltung daheim sorgen neben TV auch Streamingdienste wie Netflix oder Amazon. Vorsicht, bei Streamingdiensten fallen viele Daten an, welche Filme oder Songs man wann und wo konsumiert. Werbefinanzierte oder Bezahl-Abo Streamingdienste klären NutzerInnen oft schlampig auf, was mit ihren Daten passiert. Das zeigt ein Test der AK und dem Datenschutzverein noyb. Die AK plant eine Beschwerde nach der Datenschutzgrundverordnung einzubringen.
Fernseher einschalten, Streamingdienst auswählen, Film oder Lieblingsserie laufen lassen – das zählt für viele mittlerweile zum Alltag. Quarantäne-Maßnahmen und Covid-Krise haben den Streaming-Diensten zusätzliche Kunden (und Einnahmen!) beschert.Was die Wenigsten realisieren ist jedoch, dass es nicht allein um Abos, sondern in hohem Maße um personalisierte Daten geht. Denn innerhalb der eigenen vier Wände ist es längst nicht mehr so privat, wie man es gerne hätte – jede Interaktion mit dem Anbieter kann aufgezeichnet und analysiert werden, mit dem Ziel, Erkenntnisse über die Benutzer zu gewinnen…
Auch bei Streamingdiensten fallen eine Vielzahl an Daten an, die weiterverwertet werden: Welche Filme werden konsumiert? Wo, wann und wie lange wird geschaut? Welche Szene sieht man sich öfter als einmal an? Jede TV-Sekunde wird genauestens aufgezeichnet, analysiert und – gespeichert. Mit für den Nutzer unabsehbaren Folgen. Die deutsche Datenschutzaktivistin Katharina Nocun brachte die Auswirkung des Datensammelns auf den Punkt: „Würde ich jemals einem Psychologen klarmachen wollen, wie es um mich bestellt ist, vielleicht würde ich ihm das Nutzungsprofil meines Netflix-Accounts schicken“, so Nocun. Doch ist dieses Horten von persönlichen Daten, das vielen noch dazu unbekannt ist, überhaupt erlaubt?
Bezahl-Abo-Streamingdienste klären Nutzer oft schlampig auf, was mit ihren Daten passiert. Das zeigt ein Test von AK und dem Datenschutzverein noyb. Die AK plant deshalb auch, eine Beschwerde nach der Datenschutzgrundverordnung einzubringen.
Die Datenschutzgrundverordnung verpflichtet Anbieter, über die Verwendung personenbezogener Daten und die Datenschutzrechte der Nutzer „präzise, transparent, verständlich, in leicht zugänglicher Form und in einfacher Sprache“ zu informieren. Der Test zeigte: Was mit den Daten der Kundinnen bzw. Kunden passiert, bleibt oft im Dunklen. Bei den analysierten Anbietern ernteten Apple und YouTube durchwegs ein „Nur teilweise“ oder „Nicht Zufriedenstellend“. Die Infos von Flimmit und SoundCloud entsprachen meist den Vorgaben. Von 85 Einzelbewertungen waren 23 datenschutzrechtlich in Ordnung, 40 überzeugten nur teilweise und 22 entsprachen nicht der Datenschutzgrundverordnung.
Die datenschutzrechtlichen Infos sind oft unklar oder nicht vorhanden, obwohl die Datenschutzgrundverordnung zu präzisen Infos verpflichtet. Speicherangaben wie „solange wie nötig“ oder Übermittlungshinweise wie „Daten können an Dritte weitergegeben werden“ geben keinerlei konkrete Information, was wirklich passiert. Wenig Klarheit gibt es auch darüber, wie Angebote durch individuelle Empfehlungen personalisiert werden. Bloß SoundCloud legt offen, welche Datenkategorien einfließen. Datenweitergaben an Dritte werden oft mit Phrasen wie „Daten können an Dienstleister (auch in Drittländern) weitergegeben werden, die uns bei der Diensterbringung unterstützen“ umschrieben. Nur Flimmit führt an, was an welche Kategorie von Empfängern und zu welchem Zweck weitergeben wird – die konkreten Empfänger fehlen aber auch hier mitunter. Fazit: Wer lediglich Phrasen auf den Websites präsentiert, verfehlt klar das Ziel der Datenschutzgrundverordnung – Konsumenten müssen wissen, was mit ihren Daten passiert.
Immerhin: Bis auf Apple liefern alle klare Infos, dass Konsumenten erteilte Zustimmungen widerrufen können…
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