Miete: So gibt`s die Kaution zurück
Wer seine Kaution in voller Höhe wieder haben will, beugt mit einfachen Mitteln vor: Sowohl bei Mietbeginn als auch bei Rückgabe sollte der genaue Zustand der Mietwohnung festgehalten werden. Mit Fotos und einem Übergabeprotokoll, in dem sämtliche Schäden aufgelistet sind.
Allzu oft versuchen Vermieter, die Kaution wegen angeblich vorhandener Beschädigungen nicht zurückzugegeben. Typische Streitpunkte sind Kratzer im Parkettboden, Sprünge in der Badewanne, der Dusche oder dem Waschbecken, Schäden an Türen und Fenstern, Bohrlöcher oder die Funktionsfähigkeit elektrischer Geräte und der Heizung. Mit einem Übergabeprotokoll und Fotos kann bewiesen werden, dass die Mängel bereits beim Einzug vorhanden waren. Wichtig ist auch das Anführen sämtlicher übergebener Schlüssel.
WICHTIG
Bei möblierten Wohnungen sollte grundsätzlich eine Liste der mitvermieteten Einrichtungsgegenstände erstellt, der Zustand der Möbel beschrieben und Fotos gemacht werden.
Gesetzlich besteht keine Pflicht, ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Es ist jedoch – etwa als Anhang zum Mietvertrag – dringend zu empfehlen. Am besten unterschreiben beide Beteiligten die Inventar- und die Mängelliste. Eine Vertrauensperson als Zeuge mitzunehmen, ist empfehlenswert.
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