Schadenersatz
Wenn Sie durch das Verschulden eines anderen zu Schaden kommen, ist der erste und wichtigste Schritt, Beweise zu sichern.
Alle wesentlichen Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch müssen belegt sein:
- Die Verursachung des Schadens durch den Schädiger (Zeugen, Fotos, Sachverständige, etc.);
- Die Rechtsverletzung (Vertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen)
- Hinweise auf ein Verschulden des Schädigers;
- Die Höhe des Schadens (Kostenvoranschläge, etc.).
Höhe des Schadens
Zur Feststellung der Höhe von Reparaturkosten sollte man mindestens
einen, besser mehrere Kostenvoranschläge von gewerblich befugten
Unternehmen einholen. Diese dürfen aber – vor einer Klärung der Sachlage
bzw. einer Beweissicherung – die Schäden nicht sofort beheben!
Aufrechnung
Hat der Unternehmer, der den Schaden zu verantworten hat, noch eine
offene Forderung gegen Sie (zB Werklohn), können Sie Ihren
Schadenersatzanspruch von der noch offenen Forderung in Abzug bringen.
Dieser Vorgang heißt Aufrechnung.
Körperschäden, höhere Sachschäden
Liegen Körperschäden oder höhere Sachschäden vor, ist es zweckmäßig,
sich vor Geltendmachung von Ansprüchen rechtlich beraten zu lassen.
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