Schadenersatz

Wenn Sie durch das Verschulden eines anderen zu Schaden kommen, ist der erste und wichtigste Schritt, Beweise zu sichern.

Alle wesentlichen Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch müssen belegt sein:

  • Die Verursachung des Schadens durch den Schädiger (Zeugen, Fotos, Sachverständige, etc.);
  • Die Rechtsverletzung (Vertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen)
  • Hinweise auf ein Verschulden des Schädigers;
  • Die Höhe des Schadens (Kostenvoranschläge, etc.).

Höhe des Schadens

Zur Feststellung der Höhe von Reparaturkosten sollte man mindestens einen, besser mehrere Kostenvoranschläge von gewerblich befugten Unternehmen einholen. Diese dürfen aber – vor einer Klärung der Sachlage bzw. einer Beweissicherung – die Schäden nicht sofort beheben!

Aufrechnung

Hat der Unternehmer, der den Schaden zu verantworten hat, noch eine offene Forderung gegen Sie (zB Werklohn), können Sie Ihren Schadenersatzanspruch von der noch offenen Forderung in Abzug bringen. Dieser Vorgang heißt Aufrechnung.

Körperschäden, höhere Sachschäden

Liegen Körperschäden oder höhere Sachschäden vor, ist es zweckmäßig, sich vor Geltendmachung von Ansprüchen rechtlich beraten zu lassen.


Kontakt

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Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.