Die besten AK Tipps für Maturareisen ohne teure Überraschungen!
Mit tollen Prospekten und Videos machen Maturareiseanbieter Lust auf Party und Strand. Hier ein paar Tipps, damit die Abiturient:innen keine bösen Überraschungen erleben und die Maturareise kein Horrortrip wird.
Auch heuer starten viele Schüler:innen nach der Matura gemeinsam auf Urlaubsreise. Trotz aller Vorfreude müssen jedoch Angebot und Leistung passen.
Anbieter werben immer damit, wie toll es letztes Jahr gewesen sei und wie schön die Anlage ist. Umso wichtiger ist es, sich selbst einen Überblick zu schaffen!
- Bei vermeintlichen Online-Berichten auf Sozialen Medien und Webseiten raten die AK Expert:innen zu Vorsicht: Es kann sich dabei um versteckte Werbung handeln!
- Nicht immer ist das erste Angebot das beste. Daher lohnt sich ein Vergleich mehrerer Anbieter sowie der Leistungen und Preise.
- Künstlich vom Veranstalter erzeugter Zeitdruck oder „Köderangebote“ wie exklusive Partys sollten nicht zu einer voreiligen Buchung verleiten.
Was meist nicht im Vordergrund steht, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Darin werden grundlegende Buchungsbedingungen geregelt. Zu diesen zählen auch die Stornobedingungen, wenn man von der Buchung zurücktreten möchte, z. B. bei Nicht-Bestehen der Matura oder Job-Antritt. Diese sollte man vor der Buchung prüfen und auch in den Vergleich der Angebote einbeziehen. In der Vergangenheit sind manche Maturareiseveranstalter negativ mit besonders hohen Stornogebühren aufgefallen.
Konkrete Vereinbarungen
Im Reiseangebot müssen die konkreten Leistungen zu Beförderung, Unterkunft und Sonstigem beschrieben sein. Ungenaue Vereinbarungen zur Lage des Hotels, Flugzeiten und Leistungen vor Ort lassen dem Veranstalter viel Spielraum. Je genauer der Vertragsinhalt bestimmt ist, umso besser. Sondervereinbarungen wie Bettenanzahl der Zimmer, Meerblick, Balkon und Partyspecials sind schriftlich in der Buchungsbestätigung festzuhalten, jedoch nicht als bloßer „Kundenwunsch“, sondern als konkreter Vertragsbestandteil. Denn wie das so mit Wünschen ist – die können, aber müssen nicht erfüllt werden.
Kosten
Meist wird eine Anzahlung für die Reise verlangt. Diese darf grundsätzlich nicht mehr als maximal 20 % der Gesamtkosten ausmachen. Vor Unterschrift sollte der Vertrag nochmals in Ruhe und genau durchgelesen bzw. geprüft werden, denn: Jede Unterschrift ist grundsätzlich verbindlich.
Ab einem Alter von 18 Jahren ist man voll geschäftsfähig und kann rechtsverbindlich Verträge abschließen - auch ohne Zustimmung der Eltern. Das heißt aber auch, dass man dann voll haftbar für alle eingegangenen Verpflichtungen ist, insbesondere zur Zahlung der Reise.
Anders ist es bei unter 18-jährigen Schüler:innen ohne eigenem Einkommen: Hier ist eine Zustimmung der Eltern für einen rechtsverbindlichen Vertragsabschluss notwendig.
Storno
Voreiliges Buchen kann viel Geld kosten. Eine allfällige vom Kunden gewünschte Stornierung ist teuer und man erhält dafür keinerlei Reiseleistung, nur gelegentlich gewähren Veranstalter in der Praxis freiwillig eine Gutschrift auf die nächste Buchung. Bei einer solchen Stornierung fallen Stornogebühren an, deren Höhe vom Zeitpunkt vor dem Reisetermin abhängt (meist 10 % - 85 %).
Deshalb: Sobald klar ist, dass man an der Reise nicht teilnehmen kann, sofort den Veranstalter verständigen, aus Beweisgründen schriftlich mit eingeschriebenem Brief. Zusätzlich kann man natürlich auch per eMail, Kontaktformular oder telefonisch mit dem Veranstalter korrespondieren, ohne ausdrückliche Bestätigung des Veranstalters werden diese Nachrichten jedoch nicht als Beweis anerkannt.
Versicherung
Wenn eine Reisestornoversicherung vorhanden ist, dann übernimmt in bestimmten Fällen diese die anfallenden Stornokosten.
Aber Achtung: Dies gilt nur, wenn der Grund für die Stornierung auch versichert ist. Zu den versicherten Gründen zählen in der Regel eine plötzliche schwere Erkrankung, Unfall, oder das Nicht-Bestehen der Matura.
Wichtig: Zu unterscheiden ist der Fall, dass die Abschlussklasse nicht erfolgreich absolviert wurde und man erst gar nicht zur Matura antreten darf, was von Versicherungen meist nicht gedeckt ist!
Probleme & Mängel
Der Veranstalter darf keine Stornogebühren verrechnen, wenn die Reise aus Gründen in seinem Verantwortungsbereich nicht zustande kommt oder er wesentliche Vertragsbestandteile ändern möchte und Reisende dies nicht akzeptieren.
Mängel am Urlaubsort sollten sofort reklamiert werden. Falls diese nicht gleich behoben werden (können), eine schriftliche Bestätigung der Reiseleitung verlangen, auch Fotos oder Videos der Mängel sind zu Beweiszwecken sehr hilfreich. Nach der Rückkehr ist es wichtig, sofort mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen um eventuelle Gewährleistungsmängel geltend zu machen. Bei Mängeln besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Gewährleistung (Preisminderung) bzw. in bestimmten Fällen auch Schadenersatz.
Wichtig!
- Lasst euch nicht zu voreiligen Buchungen verleiten, auch nicht mit angeblichem Zeitdruck! Zuerst ist zu klären, ob man zum Reisetermin sicher Zeit hat.
- Leistbarkeit und Finanzierung der Reise prüfen.
- Rechtzeitig klären, wie viele Schüler:innen teilnehmen.
- Vor dem Buchen Angebote, Leistungen und Preise vergleichen.
- Gemeinsam in der Klasse entscheiden.
- AGB und Vertragsdetails der Reise prüfen, wie etwa Leistungsänderungs-Vorbehalte, Sondervereinbarungen oder Extras.
- Wichtig ist auch die Kenntnis der konkreten Stornobedingungen sowie der Reise(storno)versicherung, um zu wissen, wann ein möglicher Versicherungsschutz gegeben ist und wann nicht.
AK Merkblatt nutzen
Das AK Merblatt "Vorsicht Fallen bei Maturareisen" gibts in der rechten Spalte als Download!
Downloads
Kontakt
Kontakt
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1818
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: konsument@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.