Preisschock für viele Handynutzer:innen 2023!
Die AK warnt vor einem Preishammer besonders bei Handy-Grundgebühren, aber auch bei Servicegebühren im nächsten Jahr.
Die Inflation schlägt nun auch beim Telefonieren und Surfen voll zu. Wer im Handyvertrag Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln hat, muss mit April mit kräftigen Preiserhöhungen rechnen. Jetzt wird bittere Realität, wovor die AK schon im Sommer 2022 gewarnt hat. Eine Nachfrage bei den Anbietern zeigt: A1 und Drei erhöhen ihre Preise zwischen 8,5 bis 11,5 Prozent. Magenta hielt sich bei der Erhebung noch bedeckt. Bei etlichen kleineren Anbietern ändern sich die Preise nicht – sie haben keine Indexanpassungsklauseln in ihren Verträgen.
Viele Handyverträge haben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln. Die Klauseln regeln, an welchen Preisen die Anbieter inflationsbedingt drehen dürfen, wann sie anpassen können und ab welchem Inflationsschwellenwert. Das heißt: Mobilfunkunternehmen können die Preise (Grundgebühren, Servicepauschale und mitunter einzelne Leistungen) während der Vertragslaufzeit entsprechend dem Verbraucherpreisindex anheben. Und die Preissteigerung wird 2023 kräftig ausfallen aufgrund der hohen Inflation.
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