Mit Zahlungen im Rückstand? Das kann teuer werden!

Wer säumig bei Zahlungen ist, dem werden meist üppige Spesen aufgebürdet. Schon bei der ersten Mahnung bei einem Rückstand kann man zur Kasse gebeten werden.

Die AK rät daher, bei plötzlichen Zahlungsschwierigkeiten sofort mit der Bank Kontakt aufzunehmen, um teure Spesen und Mahnungen zu vermeiden.

Ratenreduktion und -stundung

Es gibt verschiedene denkbare Maßnahmen, wenn KonsumentInnen ihre Kre­dit­rate nicht mehr zurückzahlen können. So kann bei Zahlungsproblemen mit der Kreditrate etwa eine Ratenreduktion bei gleichzeitiger Lauf­zeit­ver­läng­er­ung vereinbart werden. Aber vereinbarte geringere Rückzahlungen sollten ideal­er­weise zumindest die anfallenden Zinsen abdecken – sonst wächst der Kreditsaldo weiter in die Höhe. Konsumenten müssen sich bewusst sein, dass eine Laufzeitverlängerung die Zinsbelastung des Kredites hinaufschraubt.

VerbraucherInnen können auch eine oder mehrere Raten stunden lassen. Mit einer schriftlichen Vereinbarung kann die Kreditrate für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden. Der Stundungszeitraum beträgt je nach Bank ein bis maxi­mal zwölf Monate. Üblicherweise laufen die Zinsen weiter, außer es wurde mit der Bank ein Zinsenstopp vereinbart. Der gestundete Betrag muss nach Ablauf der Stundungsdauer wieder aufgeholt werden, was meist eine höhere Rate zur Folge hat.

Sicherheiten-Änderungen können Einsparung bringen

Ein gewisses Einsparungspotenzial bringen oft Sicherheiten-Änderungen bei Krediten. Denkbar ist, dass zum Beispiel eine laufend bezahlte Kre­dit­ver­sich­er­ung mit teuren Zusatztarifen, etwa Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gegen eine günstigere Kreditrestschuldversicherung oder eine reine Ablebens-Ver­sich­er­ung ausgetauscht wird. Die Zustimmung der Bank ist dazu erforderlich. Acht­ung: Manche Banken verlangen erhebliche Spesen für die Änderung einer Sich­er­heit. Zum Beispiel verrechnet eine Bank für den Wechsel einer Sach­ver­sich­er­ung im Rahmen eines Hypothekarkredites viel zu üppige 300 Euro. Kre­dit­nehmer sollen sich bei allen Vertragsänderungen wie Stundung oder Lauf­zeit­ver­änderung nach den Spesen erkundigen und sie verhandeln. 

Überzogenes Girokonto? Reden Sie mit Ihrer Bank!

Wer sein Girokonto über dem vereinbarten Rahmen dauerhaft überzieht, hat üblicherweise zu den teuren Überziehungszinsen (bis zu 13,25 Prozent) zu­sätzlich fünf Prozent „Strafzinsen“. Reden Sie bei einer Kontoüberziehung mit Ihrer Bank über die Höhe des Überziehungsrahmens und überlegen Sie Maß­nahmen, um das Minus abzudecken! Ein überzogenes Konto kann etwa auch über eine monatlich fällige Rate abgezahlt werden. Treffen Sie mit Ihrer Bank die Vereinbarung über eine leistbare Ratenhöhe, den Rückzahlungszeitraum und die Höhe des Überziehungszinssatzes. Die Abdeckung des Minus durch ein Guthaben von einem niedrig verzinsten Sparbuch wäre auch eine Alter­native.

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Erste-Hilfe-Tipps bei Zahlungsproblemen

  1. Reden und verhandeln Sie bei ersten Zahlungsproblemen so­fort mit Ihrer Bank, Bausparkasse, Leasinggesellschaft oder ein­em die Forderung betreibenden Rechtsanwalt oder In­kasso­büro. Vereinbaren Sie neue Zahlungsmodalitäten. Je früher, desto besser – damit auch keine hohen Mahnspesen und Ver­zugszinsen anfallen! 
  2. Stundung einer Zahlung: Das ist zwar hilfreich, aber Achtung – die Zinsen laufen im Normalfall weiter! Das bedeutet, dass im Hintergrund der offene Saldo eines Kredites kräftig in die Höhe schießen kann. Es ist ratsam, mit verringerten Raten zumindest die anfallenden Zinsen abzudecken.
  3. Verhandeln Sie bei sehr hohen Schulden eine Zinssenkung, ein­en Zinserlass oder ein Aussetzen der Zinsverrechnung bei Ihrer Bank, etwa bei den Verzugszinsen. 
    Machen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten ein Sparprogramm, um Ihr privates Haushaltsbudget zu entlasten. Stellen Sie Ihre Ausgaben und Einnahmen gegenüber. Generell gilt: Bei Aus­gab­en den Rotstift ansetzen. Die Einnahmen, wenn möglich, steigern.
  4. Schulden sind nicht gleich Schulden. Manche sind existenz­be­droh­end, etwa Mietrückstände, Stromrechnungen. Behandeln und begleichen Sie die Rechnungen vordringlich.
  5. Einige namhafte Bank- und Versicherungsinstitute unterstützen derzeit ihre Kunden durch eigens geschnürte Maß­nahm­en­bün­del, wenn Sie in Zahlungsnot geraten sind.
  6. Finger weg von Kredithaien oder so genannten Fin­anz­sanier­ungs­unter­nehmen. Nur staatlich anerkannte Schuld­ner­be­rat­ungs­einrichtungen können wirklich helfen.
  7. Sehen Sie überhaupt keinen Lichtstreif am Horizont? Dann ver­einbaren Sie umgehend mit der nächstgelegenen Schuld­ner­be­rat­ung einen Termin!

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