Paar auf einem Motorrad
© opolja, stock.adobe.com
12.3.2024

AK Erfolg für Maturareisende: viele unerlaubte Klauseln bei Summersplash!

Das Gericht hat bestätigt: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Reisen im Jahr 2023 der Marke „Summersplash“ sind zum Teil rechtswidrig. Die AK hat zwanzig Klauseln geklagt und Recht bekommen. Diese dürfen in den Verträgen mit Reisenden nicht mehr verwendet werden. 

Bei den rechtswidrigen Klauseln geht es unter anderem um unerlaubte Bearbeitungsgebühren, etwa eine Namensänderungsgebühr für den Fall der Übertragung der Reise auf eine andere Person, sowie um eine 30- bis 85%ige Stornopauschalgebühr.

Konsument:innen können mit den AK Musterbriefen Geld zurückholen! Sieh nach, ob du einzelne oder mehrere der genannten Entgelte bezahlt hast und mache deine Rückzahlung geltend. 

Betroffen sind die AGB für Maturareisen im Jahr 2023

Das aufgrund der rechtswidrigen Klauseln zu Unrecht verlangte Geld kann zurückgeholt werden. Die praxisrelevantesten Klauseln: 

  • Überhöhte Stornopauschalklausel: Im Falle der Absage durch die Reisenden wurden Stornopauschalen von 30 bis 85 % eingehoben. Das Gericht beurteilte dies als gröblich benachteiligend, da eine 30%ige Entschädigung auch dann eingehoben wird, wenn Reisende mehrere Monate oder gar ein Jahr vor der Abreise stornieren. Dies scheint nicht angemessen, da ein Weiterverkauf in diesem Zeitraum wahrscheinlich ist. Die gesamte Klausel ist rechtswidrig. Eingehobene Stornopauschalen können von Reisenden zurückgefordert werden.
     
  • Unzulässige Bearbeitungsgebühren: Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 35,00 wurde für Namensänderungen sowie im Falle unrichtiger Buchungsangaben der Reisenden vorgesehen. Für den Fall, dass das Unternehmen die Reise aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Pandemie) absagt, wurden Euro 25,00 veranschlagt. Diese Gebühren können zurückgefordert werden. 
  • Entschädigungspauschale bei „No-Show“: Traten Maturant:innen die Reise trotz bestätigter Buchung nicht an („No Show“), war laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Entschädigungspauschale in Höhe von 85 % des Gesamtreisepreises zu zahlen. Auch diese Forderung erfolgte zu Unrecht – das Geld kann zurückverlangt werden. 

Urteil

Hier geht’s zum ganzen Urteil.

Geld zurück mit dem AK Musterbrief

Die aufgrund dieser Klauseln zu Unrecht eingehobenen Gebühren können per AK Musterbrief zurückgefordert werden. 

Musterbrief

Den AK Musterbrief finden Sie hier.

Die Marke „Summersplash“ wird zwischenzeitlich von einem neuen Anbieter betrieben. Den Verträgen für die Reisen im Jahr 2024 wurden jedoch teilweise ähnliche Klauseln zugrunde gelegt. Die AK hat das Unternehmen abgemahnt, worauf sich dieses zur Unterlassung von acht Klauseln verpflichtet hat. Darunter sind wiederum Gebührenklauseln. Auch diese Klauseln dürfen künftig nicht mehr verwendet werden.

Kontakt

Kontakt

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe 

0800/22 55 22 - 1818

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr 

E-Mail: konsument@ak-tirol.com 

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.

Das könnte Sie auch interessieren

Fitnesscenter

Unsportliche Klauseln bei Fitnesscenter

Die bei Vertragsabschluss kassierten Anmeldegebühren, Verwaltungskosten und Chipgebühren sowie Servicepauschalen sind rechtswidrig!

Dropshipping

Grüße aus China statt Österreich-Schnäppchen!

Der EU-Firmensitz ist kein Garant für kurze Wege bei Lieferung und Retouren – oft gibt's einen Direktversand aus Fernost.

Der sehr unregelmäßige Kurs einer Aktie.

AK warnt: Betrügerische Investment-Plattformen

Auf der Suche nach dem schnellen Geld fallen leider immer wieder Konsument:innen auf die Versprechungen betrügerischer Investment-Plattformen herein.