Dubioser Aufsperrdienst war Scheinunternehmen
1.050 Euro musste eine Tirolerin für eine nicht fachgerechte Türöffnung zahlen. Doch der Zahlungsbefehl konnte erst gar nicht exekutiert werden.
Die AK Tirol unterstützte die Klage einer Konsumentin gegen das Südtiroler Auktionshaus. Es wurde ein Versäumungsurteil erwirkt, wodurch die betroffene Konsumentin voll zu ihrem Recht kam.
Unter dem Motto „Wir machen Ihren alten Pelz zu Geld“ veranstaltete das Südtiroler Auktionshaus im Frühjahr 2019 diverse Pelzannahmeveranstaltungen in Tirol. Zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher brachten ihre alten Pelzmäntel zu diesen Veranstaltungen, wo tausende Euro in Falle eines Verkaufes durch das Südtiroler Auktionshaus in Aussicht gestellt wurden. Einziger Haken: Das Unternehmen kassierte im Vorfeld beträchtliche Summen an Reinigungskosten, mit dem Argument, die Mäntel könnten nur in gereinigtem Zustand verkauft werden. In Anbetracht der in Aussicht gestellten hohen Mindestverkaufserlöse waren zahlreiche Konsumenten dazu bereit, überteuerte Reinigungskosten an das Unternehmen zu bezahlen. Tatsächlich wurde vom Südtiroler Auktionshaus in keinem einzigen der zahlreichen der AK Tirol vorliegenden Fälle Mäntel verkauft. Diese wurden nach Monaten, teilweise schwer beschädigt, an die Eigentümerinnen und Eigentümer zurückgeschickt.
Die AK Tirol gewährte einer betroffenen Konsumentin im Rahmen des freiwilligen Rechtsschutzes in einem musterhaften Fall Rechtschutzdeckung für eine zivilrechtliche Klage. Frau A. war durch eine Annonce auf eine Pelzannahmeveranstaltung des Südtiroler Auktionshaus gestoßen. Ein Mitarbeiter des Südtiroler Auktionshauses versicherte ihr, dass es sich bei ihrem Pelzmantel um ein ganz besonders wertvolles Stück handle, welches für zumindest 2.500 Euro verkauft werden könne. Sie müsse zuvor jedoch Reinigungskosten von 220 Euro bezahlen, was Frau A. im Hinblick auf den sie erwartenden Verkaufserlös auch tat. Nach neun Monaten wurde der Mantel kommentarlos per Post retourniert, die Rücksendekosten hierfür musste die Betroffene bei der Übernahme des Paketes selbst bezahlen.
Die AK Tirol beauftragte einen gerichtlich beeideten Sachverständigen mit der Begutachtung des betreffenden Mantels, welcher zum Ergebnis kam, dass der Mantel nicht fachgerecht gereinigt und hierbei beschädigt wurde. Laut Gutachten hätte der Marktwert des Mantels zum Zeitpunkt des Verkaufsauftrages lediglich 200 Euro betragen und nicht, wie seitens des Unternehmens behauptet, 2.500 Euro. Auf Grundlage des Gutachtens wurde Klage gegen das Südtiroler Auktionshaus auf Erstattung des bezahlten Reinigungspreises, der Versandkosten sowie auf Zahlung von Schadenersatz erhoben. Da die gegnerische Partei nicht zur Verhandlung erschien, erging ein Versäumungsurteil, in welchem das Südtiroler Auktionshauses zur Zahlung von insgesamt 812,77 Euro verurteilt wurde. Trotz des vorliegenden rechtskräftigen Urteils erfolgte zunächst jedoch dennoch keine Zahlung.
Die AK Tirol blieb beharrlich – letztlich mit Erfolg: Es wurde eine italienische Anwaltskanzlei mit der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen am Unternehmenssitz in Italien/Südtirol beauftragt und in der Folge die mit Versäumungsurteil rechtskräftig bestätigte Forderung dann auch tatsächlich bezahlt. Damit konnte der Betroffenen vollumfänglich zu ihrem Recht verholfen werden.
Seitens der AK Tirol wurde zudem eine gesammelte Sachverhaltsdarstellung zahlreicher Fälle von Geschädigten bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingebracht, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen. Betroffenen wird geraten, Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Innsbruck zu erstatten. Sollte Anklage gegen die Drahtzieher erhoben werden, können sich Geschädigte dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließen.
Betroffenen stehen die Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer der AK Tirol unter der kostenlosen Hotline 0800/225522-1818 mit Rat und Tat zur Seite.Persönliche Anliegen
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