Symboldbild für Kunstrasen
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18.3.2022

Mangelhafter Kunstrasen: Die AK Tirol verhalf Käufern zu ihrem Recht!

Der Kunstrasen, den ein deutsches Unternehmen einem Tiroler Ehepaar verkauft hatte, entsprach in keinster Weise den Anforderungen. Die Experten des AK Konsumentenschutzes nahmen sich des Falls an und konnten ihn erfolgreich beenden.

Es hätte eine Zierde für das Auge und die Seele werden sollen – geworden ist daraus ein graues Ärgernis, das viel Kopfzerbrechen bereitete. Denn der Kunstrasen, der den Garten von Hans und Johanna Peer eigentlich schmücken sollte, entpuppte sich schon kurz nach Kauf als absolute Fehlinvestition. Bereits nach wenigen Monaten war der rund 4.500 Euro teure Rasen schwer vergilbt, der Garten weit entfernt von einer grünen Oase. Der Verkäufer, das deutsche Unternehmen Golden Green, verweigerte den Betroffenen jedoch jeglichen Ersatz. Der Rasen wurde zu einem Fall für die Konsumentenschützer:innen der AK, die in Vertretung der Betroffenen mehrfach außergerichtlich intervenierten. Vorerst noch ohne Erfolg: Das Unternehmen lehnte die Rückerstattung der Kosten mit den unterschiedlichsten Argumenten ab, selbst ein Vergleichsangebot wurde ausgeschlagen. So ging der Fall vor Gericht.

Erfreuliche Urteile

Sowohl das Bezirksgericht Innsbruck als auch – nach Berufung des Unternehmens – das Landesgericht Innsbruck als Berufungsgericht gaben der Klage der AK Tirol in allen Punkten statt und bestätigten die Rechtsansicht der AK Konsumentenschutzexperten: Sowohl aus gewährleistungsrechtlicher als auch aus verbraucherschutzrechtlicher Sicht bestand die Berechtigung, den Kaufvertrag zu wandeln bzw. vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ebenso wurde gerichtlich bestätigt, dass der deutsche Verkäufer für sämtliche im Zusammenhang mit der Beseitigung, dem Abbau, der Lagerung sowie allenfalls für Entsorgung oder Rücksendung bzw. Rücktransport des mangelhaften Kunstrasens anfallenden Kosten haften muss. Sowohl der von der Gegenseite erhobenen Berufung wegen Nichtigkeit als auch der vorgebrachten Mangelhaftigkeit des Verfahrens wurden vom Berufungsgericht nicht Folge gegeben. Schließlich wurde das beklagte Unternehmen auch zum Ersatz der gesamten Verfahrens- und Prozesskosten verurteilt. Das deutsche Unternehmen hat das Urteil mittlerweile auch erfüllt, sodass der Fall für das betroffene Tiroler Ehepaar vollständig positiv abgeschlossen werden konnte.


* Namen von der Red. geändert

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