Frau vor Schimmelflecken an der Wand
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22.1.2021

Schimmel, der Feind an deiner Wand: AK erkämpfte 9.000 Euro für Mieterin

Baumängel waren die Ursache für Feuchtigkeit, Modergeruch und Schimmelbildung in einer Wohnung. Doch für die Mieterin begann ein jahrelanger Spießrutenlauf, der erst durch das Eingreifen der AK beendet werden konnte. Fazit: 9.000 Euro für die Betroffene.

Das Problem, das Mieterinnen und Mieter seit jeher beunruhigt, kennt schon die Bibel: Schimmel. Und auch am alttestamentarischen Rat, der dort gegeben wird, hat sich nichts verändert – entweder den betroffenen Bereich sanieren, ausziehen oder, bei schweren Baumängeln, das Gebäude gleich abreißen.

Dass das für den Besitzer eines Objektes wenig erfreulich ist, versteht sich. Für den Mieter stellt sich Schimmel jedoch nicht nur als unangenehmer, sondern vor allem als gesundheitsgefährdender Begleiter dar. So auch im Fall eines Tiroler AK Mitglieds, in dessen Mietwohnung aufgrund von Baumängeln der Schimmel an den Wänden zu blühen begann.

Erst nach knapp fünf Jahren voller gesundheitlicher Beeinträchtigungen und Ärger konnte die Situation geregelt werden. Hauptverantwortlich für die letztlich erfolgreiche Klärung des Falls waren die Wohnexperten der AK Tirol.

Der Ärger beginnt

Bereits im Jahr 2015 stellte die betroffene Mieterin Feuchtigkeit und damit einhergehende Schimmelbildung sowie unangenehmen Modergeruch fest. Diese Mängel wurden auch umgehend der Vermieterin gemeldet. Doch anstelle einer schnellen Lösung kam es zu einer langen Auseinandersetzung.

Als erstes wurde der Mieterin falsches Nutzungsverhalten unterstellt. Oberflächliche Messungen und Trocknungsarbeiten wurden durchgeführt, der Schimmelbefall konnte dadurch aber nicht behoben werden. So wurden nach und nach auch Möbel und Textilien mit Schimmelsporen kontaminiert – was sich schleichend auf die Gesundheit der Bewohnerin auswirkte.

Diese gab schließlich 2017 ein Privatgutachten in Auftrag. Fazit: Es lag kein falsches Nutzungsverhalten vor, sondern Baumängel waren für den permanenten Feuchtigkeitseintritt verantwortlich.

Im April 2019 wurde durch die zuständige Baubehörde schließlich die Benutzung eines Teils der Wohnung untersagt. 2019 kam auch der ernüchternde medizinische Befund, der gesundheitliche Schäden aufgrund von Schimmelsporen bestätigte.

Kein Einsehen

Die Vermieterin ging von ihrem Standpunkt, es würde falsches Nutzungsverhalten vorliegen, jedoch nicht ab. Zwar wurde eine Ersatzwohnung organisiert, ein Regulierungsvorschlag wurde trotz vorliegender Gutachten dennoch abgelehnt. So wurde weder ein akzeptabler Betrag für die Unannehmlichkeiten und gesundheitlichen Probleme angeboten, noch eine Mietzinsminderung.

Als letzten Ausweg stellte die Mieterin die Mietzahlungen ein und wandte sich an die Wohnexperten der AK Tirol. Es kam zum Schlussakt: Die von der AK eingebrachte Klage vor dem zuständigen Bezirksgericht endete zügig mit einem für die Vermieterin positiven Vergleich: 9.000 Euro für die Betroffene…

Die Profis der AK Wohn- und Mietrechtsabteilung helfen unter 0800/22 55 22 – 1717 oder via eMail an wohnen@ak-tirol.com

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